Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg, als Rahmenvertrag für das Jahr 2023 und 2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg
3-3-anw-22-203”
Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg, als Rahmenvertrag für das Jahr...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg, als Rahmenvertrag für das Jahr 2023 und 2024
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung (Kleider)📦
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg, als Rahmenvertrag für das Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Brandschutzkleidung, Jacken, für die Feuerwehr Starnberg und deren Stadtteilfeuerwehren der Stadt Starnberg, als Rahmenvertrag für das Jahr 2023 und 2024
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:” Bedingungen für die Teilnahme
“zu III.1.2.1) für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-02
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-02
07:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8041/79269-0📞
Fax: +49 8041/79269-99 📠
Quelle: OJS 2022/S 234-674559 (2022-11-30)