Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") und Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014" .
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Bei der Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgende
Gewichtung festgelegt:
Preis Leistung
30% 70%
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,3 + Leistungspunkte × 0,7
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis (30%)
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme brutto (Gesamtkosten von Dienstleistung und Data Protection Systeme) aus dem Preisblatt.
Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (105), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden ab- bzw. aufgerundet.
Leistung - Kriterienkatalog (70%)
Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal 105 Punkte erreicht werden können.
Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten und werden entsprechend den dort angegebenen Bewertungen bepunktet.
Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Verfahren.