Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von iPads und Zubehör
VgV-2022-0007
Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von iPads und Zubehör
- Details siehe Leistungsbeschreibung
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Ausstattungsoffensive GS & FöS
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der Teilabrufe bezüglich Stückzahlen und Schulzuordnung wird vom AG im späteren Verlauf der Abwicklung geliefert und mit dem AN abgestimmt.
Die Lieferung des Zubehörs erfolgt direkt an die Herner Schulen. Die Aufstellung der 36 Schulen mit Angabe der Lieferorte und Stückzahlen erhält der AN nach Auftragserteilung durch den AG.
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Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-04 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Ausstattungsoffensive weiterführende Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: REACT-EU GS & FöS
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Für die Lieferung der Apple iPads inkl. Zubehör und Nebenausgaben aus Los 3 und 4 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie "Richtlinie über die Förderung von...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Für die Lieferung der Apple iPads inkl. Zubehör und Nebenausgaben aus Los 3 und 4 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie "Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 3.731.885,70 EUR für SuS zur Verfügung.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: REACT-EU weiterführende Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Eigenerklärungen/Nachweise:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Eigenerklärungen/Nachweise:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV.)
Bei Abgabe des Angebotes:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1)
- Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/ Eignungsleihe (Nr. 2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner
- Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)
- Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis
- Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis)
- Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden
- Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer
- Certifikat "Apple Education Specialists"
Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
./.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-13
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-13
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung...”
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 03.06.2022 zu stellen.
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Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
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Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D4NA
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Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 093-253281 (2022-05-09)