In dem interreg Projekt FCCP werden 3 Lastenräder benötigt. Die Räder sollen mit einem Brennstoffzellensystem als Recharger für das Batteriesystem ausgestattet werden, wobei die Batterien auch im Betrieb nachgeladen werden sollen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Lastenräder
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“In dem interreg Projekt FCCP werden 3 Lastenräder benötigt. Die Räder sollen mit einem Brennstoffzellensystem als Recharger für das Batteriesystem...”
Kurze Beschreibung
In dem interreg Projekt FCCP werden 3 Lastenräder benötigt. Die Räder sollen mit einem Brennstoffzellensystem als Recharger für das Batteriesystem ausgestattet werden, wobei die Batterien auch im Betrieb nachgeladen werden sollen
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem interreg Projekt FCCP werden 3 Lastenräder benötigt. Die Räder sollen mit einem Brennstoffzellensystem als Recharger für das Batteriesystem...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem interreg Projekt FCCP werden 3 Lastenräder benötigt. Die Räder sollen mit einem Brennstoffzellensystem als Recharger für das Batteriesystem ausgestattet werden, wobei die Batterien auch im Betrieb nachgeladen werden sollen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-30 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional wird folgendes angefragt:
- Abschätzung der Kosten für Verbrauchsmaterial und Ersatzteile
- Optionale Erweiterungen, wie zweiter Akkusatz” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den...”
Zusätzliche Informationen
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung: Spezifische Eigenerklärungen zu den Aus-schlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Punkt 2 der Auftragsbekanntmachung:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung: Spezifische Eigenerklärungen zu den Aus-schlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Punkt 2 der Auftragsbekanntmachung: Eintragung in einem Berufs- oder Handels-register
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: keine
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-23
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 081-217589 (2022-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-05) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 081-217589
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2022/S 090-247170 (2022-05-05)