Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Parkscheinautomaten
011OAEU23
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kontrollgeräten📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 216 neuen Parkscheinautomaten mit integriertem Solarbetrieb
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 216 neuen Parkscheinautomaten mit integriertem Solarbetrieb
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-02
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090128545📞
Fax: +49 3090128551 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BA Steglitz-Zehlend., Abt. Finanzen, Personal und FM
Postanschrift: Auf dem Grat 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30902996250📞
Fax: +49 03902996108 📠
Quelle: OJS 2023/S 002-002550 (2022-12-29)
Ergänzende Angaben (2023-01-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 002-002550
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Zum Nachweis der Eignung wird die Eigenerklärung zur Eignung Wirt 124.EU abgefordert. Weitere Eignungskriterien und –nachweise sind nicht vorgesehen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Zum Nachweis der Eignung wird die Eigenerklärung zur Eignung Wirt 124.EU abgefordert. Weitere Eignungskriterien und –nachweise sind nicht vorgesehen.”
Quelle: OJS 2023/S 025-073962 (2023-01-30)