Beschaffung von Polizeihubschraubern für die Polizeien der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Diese Beschaffung beinhaltet die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Polizeihubschrauberstaffeln der Bundesländer Niedersachsen (2x) und Mecklenburg-Vorpommern (2x).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: kerstin.hammer@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 150-430920
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
(1) Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 Abs. 1 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN auch die zentrale Beschaffung nach nach § 2 Abs. 1 für weitere Stellen der öffentlichen Verwaltung übernehmen sowie das Eingehen neuer Kooperationen (§ 2 Abs 3 der Betriebsanweisung des LZN) übernehmen, wenn hierdurch nicht die Erfüllung der Aufgaben für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung beeinträchtigt wird (vgl. § 2 Abs. 4 der Betriebsanweisung des LZN). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse aus. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durchgeführt, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Polizeihubschrauberstaffeln der Bundesländer Niedersachsen (2x) und Mecklenburg-Vorpommern (2x). Auftraggeber und Vertragspartner für Niedersachsen wird das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen. Auftraggeber und Vertragspartner für Mecklenburg-Vorpommern wird das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, vertreten durch das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuständigkeit des LZN endet hier mit der Erteilung des Zuschlages. (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV). Insbesondere müssen die notwendigen Sicherheitsanforderungen gewährleistet sein und Synergieeffekte genutzt werden. (5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sowie III.4.1) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (6) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. (7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. (8) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12 und 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen. (9) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDFH5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Beschaffung beinhaltet die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Polizeihubschrauberstaffeln der Bundesländer Niedersachsen (2x) und Mecklenburg-Vorpommern (2x).
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Referenznummer: 2210088-GPJ/2022-03.331
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen und Mecklenburg - Vorpommern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2022-09-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
(B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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(B2) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(C1) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
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Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der im letzten Geschäftsjahr insgesamt (aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt) beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten) des Unternehmens und Darstellung der Hierarchieebenen (z.B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) (Mindestanforderung).
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Selbstschuldnerische Bürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich gem. § 6 Abs. 5 des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) bzw. der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV keine zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen. Eine Eigenerklärung zu sicherheitsüberprüftem und -ermächtigtem Personal ist beigefügt (A4).
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 24 VSVgV i.V.m. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(A1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(A2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(A3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(A4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften und -ermächtigten Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
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(A5) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. §§ 23, 24 VSVgV i.V.m 147, 123, 124 GWB (Vordruck).
(A6) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG (Vordruck).

Verfahren
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDFH5 🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDFH5 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 Abs. 1 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN auch die zentrale Beschaffung nach nach § 2 Abs. 1 für weitere Stellen der öffentlichen Verwaltung übernehmen sowie das Eingehen neuer Kooperationen (§ 2 Abs 3 der Betriebsanweisung des LZN) übernehmen, wenn hierdurch nicht die Erfüllung der Aufgaben für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung beeinträchtigt wird (vgl. § 2 Abs. 4 der Betriebsanweisung des LZN).
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In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse aus. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durchgeführt, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Lieferung von vier multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Polizeihubschrauberstaffeln der Bundesländer Niedersachsen (2x) und Mecklenburg-Vorpommern (2x).
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Auftraggeber und Vertragspartner für Niedersachsen wird das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen.
Auftraggeber und Vertragspartner für Mecklenburg-Vorpommern wird das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, vertreten durch das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuständigkeit des LZN endet hier mit der Erteilung des Zuschlages.
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(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV). Insbesondere müssen die notwendigen Sicherheitsanforderungen gewährleistet sein und Synergieeffekte genutzt werden.
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(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sowie III.4.1) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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(6) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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(8) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12 und 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
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(9) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDFH5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 150-430920 (2022-08-01)