Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter
http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 10.08.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
HINWEISE ZUR LIEFERFRIST:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der tatsächlichen Förderung der Beschaffung im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU -- REACT-EU).
Eine FRÜHESTMÖGLICHE Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt je Los einzutragen.
Kann die vorgeschriebene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber unter Angabe der geänderten Lieferzeiten und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dahingehend, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnisse des Auftragnehmers begründet ist.
Der verbindliche Liefertermin ist dem Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Bestelleingang mitzuteilen, soweit im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der restriktiven Vorgaben im Förderverfahren eine Lieferung und Abrechnung (Schlussrechnung) aller 3 Lose ZWINGEND noch im Jahr 2022 zu erfolgen hat.
Die Schlussrechnung muss ZWINGEND spätestens am !!15.12.2022!! gestellt sein, damit diese im maßgeblichen Förderzeitraum berücksichtigt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen bei der Lieferung und Schlussrechnung kommen, so dass die v.g. Vorgaben nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Auftragnehmer - nach einmaliger Abmahnung - zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschaffung der Hüllen und der Lizenzen (Lose 2-3) in zwingendem Zusammenhang mit der Beschaffung der iPads (Los 1) stehen. Sollte eine Beschaffung der iPads unter Beachtung der Fördervorgaben nicht möglich sein, so entfällt auch die Notwendigkeit der Beschaffung von Hüllen und Lizenzen (Lose 2-3). Auch dies berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
An den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis ist der Bieter bis zur Auslieferung der Geräte als Festpreis gebunden.
HINWEISE ZUR PRODUKTNEUTRALITÄT:
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple iPads, zugehörigen Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School" im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU -- REACT-EU).
Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich um eine Nachbestellung zu bereits vorhandenen Geräten. Die Festlegung auf Produkte des Herstellers Apple sowie des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School" erfolgt als Erweiterung des Bestandes und beruht ausschließlich auf sachlichen, d.h. technischen und wirtschaftlich-organisatorischen Gründen.
Die Einbindung eines anderen Betriebssystems in den vorhandenen Bestand/die bestehende IT-Infrastruktur ist technisch nicht möglich. Das aktuell verwendete Betriebssystem iOS bzw. das Mobile Device Managementsystem "Jamf-School", welches speziell die besonderen schulischen Bedürfnisse erfüllt, stellt ein in sich geschlossenes System dar. Eine Kombination mit anderen Betriebssystemen ist nicht möglich.
Selbst wenn ein Mischbetrieb von verschiedenen Geräten/Betriebssystemen in unterschiedlichen Klassen technisch umsetzbar wäre, so ist dies nicht sinnvoll und aus organisatorischen/systemsicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar.
Dies ist auch vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden besonderen Situation rund um das Corona-Virus und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer einheitlichen, stabilen und sicheren IT-Struktur zur Sicherstellung der Möglichkeit eines effektiven Distanzunterrichts zu sehen.
Darüber hinaus ist der regelhafte Schulbetrieb geprägt von einer Vielzahl von Nutzern mit einem sehr unterschiedlichen technischen Verständnis. Auch vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Systemlandschaft zur Gewährleistung einer gleichförmigen, komplikationslosen und zuverlässigen Bedienbarkeit der im Unterricht verwendeten Geräte zwingend notwendig.
Die Beibehaltung des bestehenden Mobile Device Managementsystem "Jamf-School" ist ebenfalls notwendig. Hier ist eine einheitliche und zentrale Verwaltung sämtlicher Endgeräte zwingend zu gewährleisten.
Ein zweites Betriebssystem der Endgeräte oder ein Wechsel des Managementsystems würde die Erweite-rung der IT-Struktur durch ein weiteres, paralleles Managementsystem bedingen. Ein solcher Mischbetrieb zweier Systemlandschaften führt neben den vorgenannten Problemstellungen zusätzlich zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD462