Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter
http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 14.09.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
HINWEISE ZUR LIEFERFRIST:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der tatsächlichen Förderung der Beschaffung im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU -- REACT-EU).
Eine FRÜHESTMÖGLICHE Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt einzutragen.
Kann die vorgeschriebene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber unter Angabe der geänderten Lieferzeiten und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dahingehend, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnisse des Auftragnehmers begründet ist.
Der verbindliche Liefertermin ist dem Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Bestelleingang mitzuteilen, soweit im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der restriktiven Vorgaben im Förderverfahren eine Lieferung und Abrechnung (Schlussrechnung) ZWINGEND noch im Jahr 2022 zu erfolgen hat.
Die Schlussrechnung muss ZWINGEND spätestens am !!15.12.2022!! gestellt sein, damit diese im maßgeblichen Förderzeitraum berücksichtigt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen bei der Lieferung und Schlussrechnung kommen, so dass die v.g. Vorgaben nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Auftragnehmer - nach einmaliger Abmahnung - zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
An den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis ist der Bieter bis zur Auslieferung der Geräte als Festpreis gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD4QM