Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in zwei aufeinander folgenden Schritten geprüft:
• formale Prüfung
• Eignungsprüfung
a. Im ersten Schritt wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit in Bezug auf die Eigenerklärungen und die Einhaltung der beschriebenen Formerfordernisse geprüft. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
b. Die Eignungsprüfung erfolgt ihrerseits in drei Teilschritten:
• Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue (s. dazu unten Abschnitt aa.)
• Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (s. dazu unten Abschnitt bb.)
• Prüfung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (s. dazu unten Abschnitt cc.)
aa. Zuverlässig und gesetzestreu ist, wer nach den Umständen des Einzelfalls in seiner Person und seinem allgemeinen Verhalten Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und damit in sorgfältiger Art und Weise aus-zuführen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung allein auf die Abgabe der gemäß Abschnitt 4.1 eingereichten Eigenerklärungen. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte behält sich der Auftraggeber eine weitergehende Prüfung vor.
bb. Finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig ist, wer über die personellen, organisatorischen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als leistungsfä-hig, wenn er
• über eine ausreichende Haftpflichtversicherung im Sinne des Abschnitts 4.2 verfügt
• aufgrund der gem. Abschnitt 4.2 getätigten Angaben zum Unternehmen keinen Anlass zu Zweifeln an seiner wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit gibt.
cc. Fachkundig und technisch leistungsfähig ist, wer über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er bei der Bewertung der Referenzen und Zertifizierungen gem. Abschnitt 4.3 die Mindestbedingungen erfüllt und zudem aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können.
c. Die Bieter für die Phase 2 des Verfahrens werden nun anhand der folgenden Auswahlkriterien er-mittelt.
Nr. Auswahlkriterien Punkte
1 „Eigenerklärungen Zuverlässigkeit“
(Punkt 4.1 Leitfaden Phase 1) 0 - 7
2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (Punkt 4.2 Leitfaden Phase 1) 0 - 5
3 "Technische Leistungsfähigkeit"
(Punkt 4.3.1 Leitfaden Phase 1): 0 - 1
4 "Technische Leistungsfähigkeit"
(Punkt 4.3.2 Leitfaden Phase 1): 0 - 1
5 "Technische Leistungsfähigkeit"
(Punkt 4.3.3 Leitfaden Phase 1): 0 - 6
Summe 20
d. Bewertungsmaßstäbe für die Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien Nr. 1 und 2, Punkte 4.1 und 4.2 Leitfaden Phase 1 werden pro Anstrich mit je einem Punkt (vorliegend/erfüllt) oder 0 Punkten (nicht vorliegend/nicht erfüllt) bewertet.
Die Auswahlkriterien Nr. 3 und 4, Punkte 4.3.1 und 4.3.2 Leitfaden Phase 1 werden pro Zertifikat mit einem Punkt (vorliegend/erfüllt) oder 0 Punkten (nicht vorliegend/nicht erfüllt) bewertet.
Das Auswahlkriterium Nr. 5, Punkt 4.3.3 Leitfaden Phase 1 wird mit 3 Punkten pro Anstrich (vorlie-gend/ erfüllt) oder 0 Punkten pro Anstrich (nicht vorliegend/nicht erfüllt) bewertet.
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei mehr als drei Bewerbern mit der gleichen Punktzahl entscheidet das Los.
e. Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerbern (dann „Bietern“) zugleich mit der Benachrichtigung Informationen zum weiteren Verfahrensablauf (Tagesordnung für die Verhandlungen; Anforderungen an das Indikative Angebot; Zuschlagskriterien) übersenden.