Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung der Leistung und Leistungserbringung sind folgende weitere Unterlagen
vorzulegen:
7) aktuelles Original-Datenblatt (Produktblatt) des Herstellers in deutscher Sprache
8) Nachweis über die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetze zur Produktsicherheit (Richtlinie 2014/30/EU; Geräte- und Produktsicherheitsgesetz), CE Zertifizierung
9) Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des Energy Star
10) Nachweis der Einhaltung der geltenden Vorschriften gem. ISO 14001 für die Produktion (internationaler Standard für Umweltmanagement oder gleichwertiger
Nachweis)
11) Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten nach
2011/65/EU - vorher 2002/95/EG, RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances), CE-Zertifizierung I Konformitätserklärung
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12) Angaben von Servicekontakten mit Firmenname, Ansprechpartner, Telefon, Fax, Web oder E-Mail, Ablaufbeschreibung im Störungsfall (während und außerhalb der
Garantie)
13) ausgefüllte und schriftlich (in Textform) bestätigte Anlagen 03, 04, 07, 08, 09, 11,12 und Anlage 13
14) Abgabe der ausgefüllten und schriftlich bestätigten Anlage 17 im Fall der Einladung zur Teststellung
15) Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen - mittels vom Bieter ausgefüllter und schriftlich bestätigter
Anlage 10.
16) Bestätigung über die beabsichtigte Unterzeichnung der Anlagen 05, 18, 19,20 und Anlage 16 im Auftragsfall
17) ggf. weitere Anlagen des Bieters
Für Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von weiteren Unternehmen gelten die folgenden Regelungen:
18) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
¯ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
¯ in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
¯ dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
¯ dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen,
soweit zutreffend.
19) Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang desjeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben
mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise
einzureichen, soweit sie auf sie passen. *) Die rechtsverbindliche Unterschrift Ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des
Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen Ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/ Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.