Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
▪ Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 10.000.000€
▪ Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 10.000.000€
▪ Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2019: 10.000.000€
▪ Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 100 Mitarbeiter
▪ Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 100 Mitarbeiter
▪ Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2019: 100 Mitarbeiter
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 3.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Der Bieter ist aufgefordert seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „befriedigend“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 299.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.