Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. sind vom Bieter und der Bietergemeinschaft (BieGe) als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BieGe mit dem Angebot vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/ die BieGe Leistungsteile im Wege der Unterauftragsvergabe an Drittunternehmen zu vergeben, sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. zusätzlich auch von diesen Drittunternehmen beizubringen/ zu erklären.
Bedient sich der Bieter/ die BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. zusätzlich auch vom jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmen beizubringen/ zu erklären.
1. Formblatt: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Im Falle einer BieGe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BieGe gesondert abzugeben.
2. Formblatt: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
Im Falle einer BieGe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BieGe gesondert abzugeben.
3. Sofern ein Angebot als BieGe erfolgt, ist dem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGen haben weiterhin eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der BieGe vorgesehenen ist. Der Auftraggeber stellt für sämtliche unter 3. aufgeführten Erklärungen das dem Angebot beizufügende Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung.
4. Sofern der Bieter/ die BieGe beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind diese Teile des Auftrags, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, und der vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 1) zu verwenden.
5. Sofern sich ein Bieter/ die BieGe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/ oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) beruft (Eignungsleihe), muss er mit seinem Angebot angeben, im Hinblick auf welche Eignungsanforderungen (wirtschaftlichen und finanziellen und/ oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) er die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 2) zu verwenden.
6. Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter/ die BieGe weiterhin mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ihm/ ihr mit den erforderlichen Fähigkeiten im Auftragsfall zur Verfügung steht. Dem Angebot ist zu diesem Zweck eine Verpflichtungserklärung des/ der zum Nachweis der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen(s) i.S.d. § 47 VgV beizufügen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Eignungsleihe)" zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebots erfolgen.