Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW
2022-0-011”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Kreisgebiet Coesfeld 48653 Coesfeld Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Coesfeld zu beseitigende Material. Der Kreis Coesfeld hat eine Flächengröße von 1.110 km² mit ca. 221.000 Einwohnern verteilt auf 11 Städte und Gemeinden und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de und sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die rechtsgültige Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gem. Art. 24 der VO...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die rechtsgültige Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gem. Art. 24 der VO (EGU) 1069/2009 inkl. HACCP-Konzept des Betriebes
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis Brand- und Betriebshaftpflichtversicherung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis über die Entsorgungskapazitäten und Kapazitätsreserven, insb. auch für den Tierseuchenfall und Anlagenausfall (z.B....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis über die Entsorgungskapazitäten und Kapazitätsreserven, insb. auch für den Tierseuchenfall und Anlagenausfall (z.B. Beschreibungen, Berechnungen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen:
- das Angebotsschreiben
- das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis (ausgefülltes Leistungsverzeichnis)
- bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen:
- das Angebotsschreiben
- das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis (ausgefülltes Leistungsverzeichnis)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
KH II, Raum 222
48653 Coesfeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten sind NICHT zugelassen.
“Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 26.10.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5910H” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschrifte, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
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Quelle: OJS 2022/S 194-549029 (2022-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ex-post: Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW
2022-0-011”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 470 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 194-549029
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2022-0-011
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SecAnim GmbH
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 470 000 💰