Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2022-0-011
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-07 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 194-549029
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
“Bieter und ihre Bevollmächtigten sind NICHT zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 194-549029 (2022-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung: 470 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge