Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW

Kreis Coesfeld - Der Landrat

Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-04 Auftragsbekanntmachung
2022-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2022-0-011
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere - die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere, - bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und - verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a.. Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Coesfeld - Der Landrat
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 7
Postleitzahl: 48653
Postort: Coesfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-coesfeld.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@kreis-coesfeld.de 📧
Telefon: +49 2541/18-1405 📞
Fax: +49 2541/18-1499 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY5910H/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY5910H 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-07 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 194-549029
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind NICHT zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
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- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisgebiet Coesfeld 48653 Coesfeld Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Coesfeld zu beseitigende Material. Der Kreis Coesfeld hat eine Flächengröße von 1.110 km² mit ca. 221.000 Einwohnern verteilt auf 11 Städte und Gemeinden und ist überwiegend ländlich strukturiert.
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Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de und sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die rechtsgültige Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gem. Art. 24 der VO (EGU) 1069/2009 inkl. HACCP-Konzept des Betriebes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis Brand- und Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis über die Entsorgungskapazitäten und Kapazitätsreserven, insb. auch für den Tierseuchenfall und Anlagenausfall (z.B. Beschreibungen, Berechnungen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen:
- das Angebotsschreiben
- das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis (ausgefülltes Leistungsverzeichnis)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
KH II, Raum 222
48653 Coesfeld
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind NICHT zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Frau Wenker
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY5910H/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 26.10.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5910H

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschrifte, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2022/S 194-549029 (2022-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 470 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-697960
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 194-549029
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY59TCQ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-01 📅
Name: SecAnim GmbH
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 470 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 243-697960 (2022-12-12)