Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der AM Leverkusen, AM St. Augustin, AM Bonn und AM Düren

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien.
Losaufteilung:
Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin Los 3: Autobahnmeisterei Bonn Los 4: Autobahnmeisterei Düren

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-26 Auftragsbekanntmachung
2022-10-31 Ergänzende Angaben
2023-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Kurze Beschreibung:
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien. Losaufteilung: Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin Los 3: Autobahnmeisterei Bonn Los 4: Autobahnmeisterei Düren
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Straßenreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Köln 🏙️
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Postanschrift: Hansastraße 2
Postleitzahl: 47799
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: einkauf.rheinland@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E81271674 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E81271674 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-602989
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien.
Losaufteilung:
Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin Los 3: Autobahnmeisterei Bonn Los 4: Autobahnmeisterei Düren
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Autobahnmeisterei Leverkusen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: AM Leverkusen = BAB 1, 3, 4, 46, 59 und 542 im Bereich Großraum Leverkusen/Köln
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende 31.12. schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 31.12.2026.
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Zusätzliche Informationen:
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
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Bezeichnung des Loses: Autobahnmeisterei St. Augustin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: AM St. Augustin = BAB 3, 59, 559 und 560 im Bereich Großraum Köln/Siegburg
Bezeichnung des Loses: Autobahnmeisterei Bonn
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: AM Bonn = BAB 59, 61, 555, 562 und 565 im Bereich Großraum Bonn
Bezeichnung des Loses: Autobahnmeisterei Düren
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Los 4: AM Düren = BAB 4, 44 und 544 im Bereich Großraum Aachen/Düren

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
2. Angabe über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister bzw. Erklärung, dass keine Verpflichtung in die Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht (auf Verlangen: Vorlage Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise) 1.3 Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt und ggf.
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einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes) 2. Angabe des Jahresumsatzes, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (Auf Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).
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3. Erklärung über das Bestehen einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Angabe,
eine solche zu Vertragsbeginn abzuschließen (Auf Verlangen: Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis).
Mindeststandards:
Zu 3. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3 Mio. €.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Art und Lieferumfang vergleichbar sein. Es sind folgende Angaben zu tätigen: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Ansprechpartners.
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2. Erklärung des Vorliegens eines Nachweises für die Beförderung von Gefahrstoffen/Abfallarten sowie die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges (auf Verlangen ist der Nachweis einzureichen) 3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise).
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4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise)
Mindeststandards:
zu 1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben.
zu. 2. Erklärung, dass mindestens für nachfolgende Abfallarten eine gültige Entsorgungsnachweise vorliegt, die die Beförderung dieser Gefahrstoffe/Abfallarten genehmigen:
- 15 02 02 „Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (oder vergleichbar)“
- 16 10 01 „wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (oder vergleichbar)“
Zudem, dass der vorgesehenen Entsorgungsweg durch Vorlage entsprechender Genehmigungsbescheide oder des Zertifikates des Betreibers der Entsorgungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung, Behandlung oder Aufbereitung von den o. g. Abfallarten zugelassen ist.
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Zu 3. Das Unternehmen muss mindestens über zwei selbstfahrende Reinigungsfahrzeuge verfügen, die für öffentliche Straßen zugelassen sind und mindestens eine Stunde ohne Unterbrechung bei voller Leistung reinigen können. Diese müssen zudem über die Reinigungsleistung gemäß VDI Richtlinien (VDI 4089) oder Leistungsklasse 1 und Leistungsklasse M des RAL-GZ 899 in der aktuellen Fassung verfügen.
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Zu 4. Angabe der folgenden Mindestqualifikationen:
- Qualifikation der zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“
- Qualifikation des zu benennenden Personals für die Bedienung der Reinigungsfahrzeuge, die für die Durchführung der Reinigungsleistung eingesetzt werden
- Fachkunde für Ölspurbeseitigungen nach DWA-715
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung Russlandsanktionen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81271674 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2022/S 210-602989 (2022-10-26)
Ergänzende Angaben (2022-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 213-612263
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 210-602989
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2022/S 213-612263 (2022-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien. Losaufteilung: Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin Los 3: Autobahnmeisterei Bonn Los 4: Autobahnmeisterei Düren
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-050832
ABl. S-Ausgabe: 18

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen
Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin
Los 3: Autobahnmeisterei Bonn
Los 4: Autobahnmeisterei Düren

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-20 📅
Name: Abschleppdienst Bröker GmbH
Postort: Viersen
Land: Deutschland 🇩🇪
Viersen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: METRAS - Produkt + Umweltservice GmbH
Postort: Drolshagen
Land: Olpe 🏙️
Name: EURES Reinigungs- und Sanierungstechnik GmbH
Postort: Zülpich
Land: Euskirchen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Quelle: OJS 2023/S 018-050832 (2023-01-20)