Betonarbeiten: Haltestellendächer für das Projekt ZOB/Europaplatz

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle

Erstellung von 11 Haltestellenüberdachungen aus Beton, Einzelgröße ca. 38 m2 Dachfläche, Höhe ca. 3 m

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-18 Auftragsbekanntmachung
2022-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von überdachten Bushaltestellen
Referenznummer: 023-2022-036
Kurze Beschreibung:
Erstellung von 11 Haltestellenüberdachungen aus Beton, Einzelgröße ca. 38 m2 Dachfläche, Höhe ca. 3 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von überdachten Bushaltestellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Brunnenstraße 3
Postleitzahl: 72074
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.tuebingen.de/ 🌏
E-Mail: zvs@tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712042646 📞
Fax: +49 707120442646 📠
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYAC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYAC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-23 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 038-097132
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren steht unter dem formalen Vorbehalt der Aufhebung des vorangegangenen Verfahrens durch den Planungsausschuss. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYAC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung beinhaltet die Errichtung von insgesamt 11 baugleichen Haltestellenüberdachungen für den ZOB Tübingen. Es handelt sich hierbei um Ortbetondecken mit Stahlstützen. Die technische Gebäudeausstattung in Form von Dachentwässerung, Abwasserleitungen und Erdungsteile sind ebenfalls Teil der Maßnahme.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 72074 Tübingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Mindestumsatz in Höhe von 10 Millionen / Jahr
- Anzahl der Mitarbeiter > 30
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die drei Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Abnahme der Leistungen des Bie-ters (Stichtag 01.10.2016).
Alle Referenzen müssen Sichtbeton betreffen, davon mindestens eine mit den Qualitätsanforderungen wie oben beschreiben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYAC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren steht unter dem formalen Vorbehalt der Aufhebung des vorangegangenen Verfahrens durch den Planungsausschuss.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYAC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Quelle: OJS 2022/S 038-097132 (2022-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 987879.26 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-351747
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 038-097132
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYXJ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-23 📅
Name: Rommel Infrastrukturbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Von-Pistorius-Straße 14
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711255650 📞
E-Mail: p.boegelein@rommel-infrastrukturbau.de 📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.rommel-infrastrukturbau.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 987879.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 125-351747 (2022-06-26)