Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 19.09.2022.
Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen".
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB,
insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des
Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und
durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende
Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen
Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer
Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen
Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die
Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes
Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines
Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/
Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu
beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der
Vergabe von sozialen und anderen besonderen
Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen
nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache
verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden
grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager
(AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de
abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die
elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist
i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter
Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware
AIBietercockpit (AI-BC;
https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise
(Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen
technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://
www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen
zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe
wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der
eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der
Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351
41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden
Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung
gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und
elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass
die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder
technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der
erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit
für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf
der
Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen
des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der
Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des
Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung)
im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per
E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über
Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der
Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der
Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor
Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen
Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter
sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden
die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der
Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren
Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird
auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt
dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter
(Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann
ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit
erfolgen (beachten Sie hierzu auch die
Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer
1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach)
des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem
Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und
regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die
Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren
(Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im
Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional
und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach
und der Bieterbereich der AI
Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des
Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle
gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und
Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen
des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit)
unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie
ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils
aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der
Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom
Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der
Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis
der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und
Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu
ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.