In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an jeweils einen freien Träger vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda
II/33.3/22/26-VOL”
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Kurze Beschreibung:
“In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen,...”
Kurze Beschreibung
In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an jeweils einen freien Träger vergeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kita "Sausewind"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kita „Sausewind“ (Los 1), in der Altstadt gelegen, ist für 40 Krippen- und 55 Kindergartenplätze ausgelegt.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kita „Sausewind“ (Los 1), in der Altstadt gelegen, ist für 40 Krippen- und 55 Kindergartenplätze ausgelegt.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs. Die Einrichtung „Sausewind“ zeichnet sich besonders auch durch das hauseigene Sauna- und Kneippanwendungsprogramm aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“2. Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
2. Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.), untergliedert in: Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Erstellung einer Leistungsübersicht)-2 Punkte; Bereitschaft zur Übernahme des pädagogischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Bereitschaft zur Übernahme des technischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Vorhandene Reserve von entsprechend qualifiziertem Personal-3 Punkte; Aussage über Arbeits- und Vertragsbedingungen, mögliche Zusatzversorgungen, Vergütungsanpassungen entsprechend bestehenden Tarifstand (Aktualität)- 3 Punkte; Darstellung über Angebote zur Personalentwicklung-3 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“3. Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept, untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
3. Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept, untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie Sportkonzept gemäß §2 SächsKitaG-5 Punkte; Ausarbeitung zur konzeptionellen Sportförderung mit den Kindern (Einbeziehung der personellen Voraussetzungen)-5 Punkte; Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe, Integration-2 Punkte; Aussagen zur Eingewöhnungsphase-2 Punkte; Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund-2 Punkte; Aussagen zu angewandten QM-Verfahren-1 Punkt; Aussagen zur angewandten Dokumentations- und Abrechnungsverfahren-1 Punkt; Aussagen zu Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen-1 Punkt; Aussagen zu Öffnungs- bzw. Schließzeiten-1 Punkt
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“4. Verpflegungskonzept, untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
4. Verpflegungskonzept, untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4 Punkte; Preisbildung-2 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“5. Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung, untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
5. Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung, untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft und deren methodische Umsetzung-3 Punkte; Aussagen zu Kooperationen mit Vereinen/Einrichtungen bzgl. der Umsetzung des sportlichen Konzeptes-4 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 6. Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“7. Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde, untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
7. Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde, untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen)-5 Punkte; Angaben zu Eigenmittelanteilen gemäß §17 SächsKitaG-2 Punkte; Aussagen zur Abgrenzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der Gebäude und Grundstücke und Investitionen-2 Punkte; Aussage zu Kommunikationswegen-1 Punkt
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“8. Präsentation vor einer Findungskommission - Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptionvorstellung mit Schwerpunkt Umsetzung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
8. Präsentation vor einer Findungskommission - Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptionvorstellung mit Schwerpunkt Umsetzung sportliches Profil-10 Punkte; Besonderheiten des Trägers-2 Punkte; Darstellung Übergang Trägerschaft-1 Punkt; Gesamteindruck-1 Punkt
Mehr anzeigen
Kostenkriterium (Name): entfällt
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Diese Vereinbarung wird für ein Jahr mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossen.
Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Diese Vereinbarung wird für ein Jahr mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossen.
Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt. )
Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.
Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.
Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme
Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kita "Wirbelwind"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda/OT Knappenrode, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und zwei Plätze im Kindergarten für Integrationskinder vorgesehen.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“2.Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
2.Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.) untergliedert in: Nachweis wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Erstellung einer Leistungsübersicht)-2 Punkte; Bereitschaft Übernahme des pädagogischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Bereitschaft Übernahme des technischen Personals aus dem aktuellen Personalbestand in der Einrichtung nach Maßgabe des § 613 a BGB-2 Punkte; Vorhandene Reserve von entsprechend qualifiziertem Personal-3 Punkte; Aussage über die Arbeits- und Vertragsbedingungen, mögliche Zusatzversorgungen, Vergütungsanpassungen entsprechend bestehenden Tarifstand (Ak-tualität)- 3 Punkte; Darstellung Angebote zur Personalentwickl.-3 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“3.Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie Sportkonzept...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
3.Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept untergliedert in: Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-,Erziehungs-Bildungs- sowie Sportkonzept gemäß §2 SächsKitaG-5 Punkte; Ausarbeitung zur konzeptionellen Sportförderung mit den Kindern (Einbeziehung der personellen Voraussetzungen)-5 Punkte; Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe, Integration-2 Punkte; Aussagen zur Eingewöhnungsphase-2 Punkte; Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund-2 Punkte; Aussagen zu angewandten QM-Verfahren-1 Punkt; Aussagen zur angewandten Dokumentations- und Abrechnungsverfahren-1 Punkt; Aussagen zu Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen-1 Punkt; Aussagen zu Öffnungs- bzw. Schließzeiten-1 Punkt
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“4.Verpflegungskonzept untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
4.Verpflegungskonzept untergliedert in: Vorlage eines Verpflegungskonzeptes-4 Punkte; Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung-4 Punkte; Preisbildung-2 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“5.Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
5.Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung untergliedert in: Aussagen zu den Stärken des Trägers-3 Punkte; Aussagen zur Erziehungspartnerschaft und deren methodische Umsetzung-3 Punkte; Aussagen zu Kooperationen mit Vereinen/Einrichtungen bzgl. der Umsetzung des sportlichen Konzeptes-4 Punkte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 6.Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“7.Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
7.Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde untergliedert in: Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen)-5 Punkte; Angaben zu Eigenmittelanteilen gemäß §17 SächsKitaG-2 Punkte; Aussagen zur Abgrenzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der Gebäude und Grundstücke und Investitionen-2 Punkte; Aussage zu Kommunikationswegen-1 Punkt
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“8.Präsentation vor einer Findungskommission Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptvorstellung mit Schwerpunkt auf Umsetzung des...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
8.Präsentation vor einer Findungskommission Inhalt Präsentation: Kurzvorstellung Träger-1 Punkt; Konzeptvorstellung mit Schwerpunkt auf Umsetzung des sportlichen Profils-10 Punkte; Besonderheiten des Trägers-2 Punkte; Darstellung Übergang Trägerschaft-1 Punkt; Gesamteindruck-1 Punkt
Mehr anzeigen
Preis (Gewichtung): 0
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Beginn: 01.01.2023
Die Vertragsdauer basiert auf der Rahmenvereinbarung zwischen dem freien Träger und der Stadt Hoyerswerda (siehe besondere...”
Beschreibung der Verlängerungen
Beginn: 01.01.2023
Die Vertragsdauer basiert auf der Rahmenvereinbarung zwischen dem freien Träger und der Stadt Hoyerswerda (siehe besondere Vertragsbedingungen). Diese Vereinbarung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr kündigt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien):
Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch die Fachgruppe Schulen und Soziales der Stadt Hoyerswerda.
Das Auswahlkriterium 8 (Präsentation) wird durch die Findungskommission bewertet. (Die Bewertungsmatrix zur Präsentation ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)
Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.
Die Bieter werden zu einer Präsentation vor einer Findungskommission der Stadt Hoyerswerda voraussichtlich am 12.10.2022 oder 13.10.2022 eingeladen.
Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme
Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;
- Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer);
- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;
- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII einschließlich Benennung der Rechtsgrundlage und des zuständigen Jugendamtes.
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
- Eigenerklärung zu Eintragungen in das Gewerbezentralregister, in das Handels-/Vereinsregister, Eintragung Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Solvenz, Liquidität, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Trägerschaft von Kindertagesstätten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021);
- Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Übernahme des bereits vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Übernahme des bereits vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve. Damit verbunden eine Aussage zu Arbeits- und Vertragsbedingungen für pädagogisches Personal inklusive Zusatzversorgung für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Aussagen zur Tarifbindung;
-Aussagekräftige Darstellung von mind. 3 geeigneten Referenzen über früher/ aktuell ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Ausübung der Trägerschaft von Kindertagesstätten) mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzen-de Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zu-lässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-19
09:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hoyerswerda, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.08
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2022/S 161-459158 (2022-08-18)
Ergänzende Angaben (2022-09-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 161-459158
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben - Ergänzung zu Punkt II.2.5-Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale...”
Text
Die Findungskommission besteht aus:
Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales: mit einer Stimme
Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Findungskommission besteht aus:
• Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sozial-Ausschusses mit je einer Stimme pro Mitglied
• Verwaltung, bestehend aus dem...”
Text
Die Findungskommission besteht aus:
• Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sozial-Ausschusses mit je einer Stimme pro Mitglied
• Verwaltung, bestehend aus dem Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Vertretern der Fachgruppe Schulen und Soziales, mit einer Stimme
• Vertretern des Elternrates der jeweiligen Kindertageseinrichtung mit beratender Stimme pro Einrichtung und Rederecht
• Vertretern des Jugendamtes des Landkreises Bautzen mit beratender Stimme und Rederecht
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben - Ergänzung zu Punkt II.2.5 - Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die Findungskommission besteht aus:
- Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
- Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale...”
Text
Die Findungskommission besteht aus:
- Stadtrat der Stadt Hoyerswerda: mit einer Stimme je Fraktion
- Verwaltung, bestehend aus Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Fachgruppe Schulen und Soziales:
mit einer Stimme
- Vertreter des Elternrates beider Einrichtungen: mit je einer Stimme pro Einrichtung
- Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Bautzen: mit einer Stimme
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Findungskommission besteht aus:
• Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sozial-Ausschusses mit je einer Stimme pro Mitglied
• Verwaltung, bestehend aus dem...”
Text
Die Findungskommission besteht aus:
• Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sozial-Ausschusses mit je einer Stimme pro Mitglied
• Verwaltung, bestehend aus dem Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen und Vertretern der Fachgruppe
Schulen und Soziales, mit einer Stimme
• Vertretern des Elternrates der jeweiligen Kindertageseinrichtung mit beratender Stimme pro Einrichtung und Rede-
recht
• Vertretern des Jugendamtes des Landkreises Bautzen mit beratender Stimme und Rederecht.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen,...”
Kurze Beschreibung
In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an freie Träger vergeben werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung des pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verpflegungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation vor einer Findungskommission
Preis (Gewichtung): entfällt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und zwei Plätze im Kindergarten für Integrationskinder vorgesehen.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 161-459158
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kita "Sausewind"
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sozialverband VdK Sachsen
Postanschrift: Elisenstraße 12
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sachsen@vdk.de📧
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Kita "Wirbelwind"
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 223-642568 (2022-11-15)