Fortsetzung zu Ziff. III.I.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
- Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
- Nachweis oder eine formfreie vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- undVermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Höhe der Mindestversicherungssumme beträgt je Schadensereignis 10.000.000 € für Personenschädenund 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden. Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die geforderte Deckungssumme gemäß der Ziffer "Haftung, Abtretung von Ansprüchen" der Leistungsbeschreibung spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für die Leistung erfolgen. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
- eine vom Standortverantwortlichen unterschriebene Besichtigungsbestätigung. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe ein Bild von den örtlichen Gegegebenheiten zu machen. Die Besichtigungsbescheinigung wird nach der Ortbesichtigung ausgehändigt. Dies gilt nicht für den Bewerber, der bis zum Ausführungsbeginn die ausgeschriebene Leistung im Standort erbringt. Die Besichtigungsbescheinigung der im Verfahren VG-0437-2022-0241 durchgeführten Ortsbesichtigung wird anerkannt.
- ein erarbeitetes, individuelles, kreatives und standortbezogenes Bieterkonzept für die Sozialbetreuung, in dem die vorgesehenen Maßahmen, Techniken und Strategien zur Umsetzung des Sozialkonzeptes dargestellt werden. Das Bieterkonzept wird vom Auftraggeber einer Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unterzogen (siehe Zuschlagskriterium "Bieterkonzept für die Sozialbetreuung", Gewichtung: 40 Prozent %).
- Eigenerklärung, dass die im Sozialkonzept benannten Aufgaben und Anforderungenvollumfänglich erfüllt werden.
- Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung von den für die Sozialbetreuung ingesetzten Personen durchgängig mind. 1 Person die Qualifikation Sozialarbeiter*in und je 1 Person die Qualifikation Sozialbetreuer*in aufweist.
- Eigenerklärung, dass der Bieter die im Sozialkonzept geforderte Mindestausstattung der Räume vornimmt und die zur Umsetzung des Sozialkonzeptes erforderlichen Lehr- und Verbrauchermaterialien bereitstellt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter
www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand der Zuschlagskriterien 'Preis' (60 Prozentpunkte) sowie 'Bieterkonzept für die Sozialbetreuung' (40 Prozentpunkte) vorgenommen.