Betrieb der Kindertagesstätte Harsum

Gemeinde Harsum

Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte an einen gemeinnützigen oder sonstigen Träger zum Betrieb von anerkannten und genehmigten öffentlichen Kindertageseinrichtungen zu übertragen. Es ist der komplette Betrieb einer noch zu errichtenden Kindertagesstätte zu vergeben. Die Lage sowie das Grundstück des Neubaus der Kindertagesstätte sind aus dem Übersichtsplan in den Teilnahmeunterlagen ersichtlich (Zur Zuckerfabrik 4, 31177 Harsum). Ein Grundriss der Einrichtung ist ebenfalls als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die bestehende Planung hat Bestand.
Es handelt sich um eine Einrichtung für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen, eine Kindergartengruppen mit 25 Plätzen und eine altersgemischte Kindergartengruppe mit bis zu 5 Krippenplätzen und 15 - 25 Kindergartenplätzen. Die Räume werden von der Gemeinde Harsum zur Verfügung gestellt. Die Überlassung an den Träger erfolgt mietfrei.
Der Neubau soll nach derzeitigem Planungsstand zum 01.08.2023 fertiggestellt sein und der Betrieb durch den Wettbewerbsgewinner entsprechend aufgenommen werden. Etwaige Verzögerungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Laufzeit des Vertrages soll zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-05 Auftragsbekanntmachung
2023-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Referenznummer: 2022/089
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte an einen gemeinnützigen oder sonstigen Träger zum Betrieb von anerkannten und genehmigten öffentlichen Kindertageseinrichtungen zu übertragen. Es ist der komplette Betrieb einer noch zu errichtenden Kindertagesstätte zu vergeben. Die Lage sowie das Grundstück des Neubaus der Kindertagesstätte sind aus dem Übersichtsplan in den Teilnahmeunterlagen ersichtlich (Zur Zuckerfabrik 4, 31177 Harsum). Ein Grundriss der Einrichtung ist ebenfalls als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die bestehende Planung hat Bestand. Es handelt sich um eine Einrichtung für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen, eine Kindergartengruppen mit 25 Plätzen und eine altersgemischte Kindergartengruppe mit bis zu 5 Krippenplätzen und 15 - 25 Kindergartenplätzen. Die Räume werden von der Gemeinde Harsum zur Verfügung gestellt. Die Überlassung an den Träger erfolgt mietfrei. Der Neubau soll nach derzeitigem Planungsstand zum 01.08.2023 fertiggestellt sein und der Betrieb durch den Wettbewerbsgewinner entsprechend aufgenommen werden. Etwaige Verzögerungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages soll zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Harsum
Postanschrift: Oststraße 27
Postleitzahl: 31177
Postort: Harsum
Kontakt
Internetadresse: http://www.harsum.de 🌏
E-Mail: wbw@carstenmeier.com 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRVXV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRVXV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 153-437698
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRVXV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte an einen gemeinnützigen oder sonstigen Träger zum Betrieb von anerkannten und genehmigten öffentlichen Kindertageseinrichtungen zu übertragen. Es ist der komplette Betrieb einer noch zu errichtenden Kindertagesstätte zu vergeben. Die Lage sowie das Grundstück des Neubaus der Kindertagesstätte sind aus dem Übersichtsplan in den Teilnahmeunterlagen ersichtlich (Zur Zuckerfabrik 4, 31177 Harsum). Ein Grundriss der Einrichtung ist ebenfalls als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die bestehende Planung hat Bestand.
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Es handelt sich um eine Einrichtung für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen, eine Kindergartengruppen mit 25 Plätzen und eine altersgemischte Kindergartengruppe mit bis zu 5 Krippenplätzen und 15 - 25 Kindergartenplätzen. Die Räume werden von der Gemeinde Harsum zur Verfügung gestellt. Die Überlassung an den Träger erfolgt mietfrei.
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Der Neubau soll nach derzeitigem Planungsstand zum 01.08.2023 fertiggestellt sein und der Betrieb durch den Wettbewerbsgewinner entsprechend aufgenommen werden. Etwaige Verzögerungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Laufzeit des Vertrages soll zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Nach § 1 Abs. 1 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) nimmt die Gemeinde Harsum einvernehmlich mit dem Landkreis Hildesheim die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und der Kinder in Tagespflege gem. §§ 22 bis 24 SGB VIII i. V. m. dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) wahr. Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b umfasst die Aufgabe die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 1 KiTaG der Träger der freien Jugendhilfe und der gemeinnützigen Elternvereine, soweit die Gemeinde und der Landkreis der Einrichtung und dem Betrieb der Tageseinrichtung zustimmen.
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Die Gestaltung der Außenspielfläche obliegt dem Träger. Hierfür ist ein Budget in Höhe von EUR 120.000,00 geplant.
Die Anschaffung der Ersteinrichtung und Erstausstattung erfolgt durch den Träger im Rahmen eines geplanten Budgets in Höhe von EUR 75.000,00.
Die Kosten der baulichen Unterhaltung und Bewirtschaftung trägt der Träger.
Der Träger ist für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, Spielsachen und des sonstigen beweglichen Vermögens zuständig. Hierbei sind die Zuschussmöglichkeiten von Land und Landkreis auszuschöpfen.
Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückes sowie des Gebäudes obliegt der Gemeinde Harsum.
Die Gemeinde Harsum schließt auf ihre Kosten alle erforderlichen Versicherungen ab, die das Gebäude und die Einrichtung betreffen, wie Gebäude-, Inventar- und ggf. Glasversicherung.
Schließt die Gemeinde Harsum die vorgenannten Versicherungen nicht ab und tritt in der Einrichtung ein Schaden auf, der von diesen Versicherungen erfasst würde, so beseitigt sie auf ihre Kosten die Schäden. Einzelheiten sind im Betreibervertrag abzustimmen und festzulegen.
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Der Träger schließt auf seine Kosten eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung sowie ggf. weitere erforderliche Versicherungen zum Schutz der Mitarbeiter ab.
Der Träger nimmt Kinder aus dem Gebiet der Gemeinde Harsum nach pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis und ihre Nationalität im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze auf. Die Gemeinde Harsum hat ein zentrales Anmeldeverfahren; die Aufnahme der Kinder erfolgt in enger Abstimmung. Für die Aufnahme von Kindern mit Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Gemeinde Harsum ist die Zustimmung der Gemeinde Harsum Voraussetzung.
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Der Träger ist zuständig für die Einholung notwendiger Betriebserlaubnisse beim Landesjugendamt. Er verpflichtet sich, die Vorgaben des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung einzuhalten. Änderungen in den Gruppenstrukturen, Schließzeiten sowie Veränderungen der Betreuungszeiten bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Harsum.
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Der Träger verpflichtet sich, die Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben für die Einrichtung in der Gemeinde Harsum unmittelbar nach Erhalt der Gemeinde Harsum zu übersenden, damit diese gemäß § 6 Abs. 4 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung diese an den Landkreis Hildesheim weiterleiten kann.
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Der Träger ist verpflichtet, die von der Gemeinde Harsum festgelegte Gebührenregelung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden und die Gebühren zu erheben. Die betragsmäßige Höhe des Zuschusses der Gemeinde Harsum zu den Betriebskosten im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung wird jährlich durch die Vorlage eines Haushaltsplanes bestimmt, die Abrechnung erfolgt jährlich nach Vorlage des Rechnungsergebnisses. Es wird gewünscht, dass sich der Träger mit einem Eigenanteil in Form eines Festbetrages an den Betriebskosten der Kindertagesstätte beteiligt.
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Folgende Betreuungsangebote sind für die Einrichtung geplant:
- 1 Krippengruppe mit 15 Kindern von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- 1 Kindergartengruppe mit 25 Kindern von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- 1 altersgemischte Kindergartengruppe mit 20 - 25 Kindern von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Sonderöffnungszeit Frühdienst von 7.00 Uhr bis 8.00Uhr.
Die Öffnungs- und Sonderöffnungszeiten können nach Absprache angepasst werden, wenn der Bedarf es erfordert.
Die Betreuung in der Kindertagesstätte soll mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von montags bis freitags vorgehalten werden, ebenso während der Schulferien. In den Sommerferien bleibt die Einrichtung für drei Wochen geschlossen, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Schließzeit in den Sommerferien wird seitens der Gemeinde Harsum für alle Kitas vorgegeben.
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Bei entsprechendem Bedarf ist es möglich, eine der Gruppen zu einem späteren Zeitpunkt als Integrationsgruppe zu führen. Dieses soll bei der vorzulegenden Finanzplanung aber noch keine Berücksichtigung finden.
Die Kindertagesstätte verfügt über eine Küche, die es ermöglicht, in der Einrichtung ein warmes Mittagessen einzunehmen. Das Mittagessen sollte ausgabefertig von einem geeigneten Catering-Unternehmen durch den Träger bezogen werden. Der Träger hat durch den Einsatz geeigneten Personals dafür Sorge zu tragen, dass die Mahlzeiten der Kinder gesund und abwechslungsreich gestaltet werden. Die einschlägigen hygiene- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind selbstverständlich einzuhalten.
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Die Kosten für das Mittagessen sind vom Träger kostendeckend direkt mit den Eltern abzurechnen.
Weiteres siehe auch in der Anlage "Vorhabenbeschreibung" in den Teilnahmeunterlagen.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um 10 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zur Zuckerfabrik 4 31177 Harsum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind folgende Unterlagen einzureichen.
Der AG wird etwaige fehlende Unterlagen nachfordern, soweit vergaberechtlich zulässig.
- Unternehmensbroschüre/Unternehmensdarstellung
- Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, davon mindestens 1 aktuell in Betrieb
- Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 23, Abs. 3 NDS KITAG
- Angaben zur Gewährleistung der weltanschaulichen Neutralität (kurzes formloses Schreiben ist ausreichend)
- Angaben zur Ausführung der Fachberatung (kurzes formloses Schreiben ist ausreichend)
- Vorlage einer Tariftreueerklärung gemäß NTVergG, s. Formular in den Teilnahmeunterlagen
- Vorlage einer Ilo Erklärung gemäß NTVergG, s. Formular in den Teilnahmeunterlagen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, s. Formular in den Teilnahmeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe auch Anlage "Wichtige Hinweise zum Ablauf des Verfahrens" in den Teilnahmeunterlagen!
Teilnahmewettbewerb
Sollten Sie sich in diesem Verfahren bewerben wollen, so werden Sie aufgefordert, binnen der gesetzten Frist einen Teilnahmeantrag/Bewerbung einzureichen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Unternehmensbroschüre/Unternehmensdarstellung
- Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, davon mindestens 1 aktuell in Betrieb
- Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 23, Abs. 3 NDS KITAG
- Angaben zur Gewährleistung der weltanschaulichen Neutralität (kurzes formloses Schreiben ist ausreichend)
- Angaben zur Ausführung der Fachberatung (kurzes formloses Schreiben ist ausreichend)
- Vorlage einer Tariftreueerklärung gemäß NTVergG, s. Formular in den Bewerbungsunterlagen
- Vorlage einer Ilo Erklärung gemäß NTVergG, s. Formular in den Bewerbungsunterlagen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, s. Formular in den Bewerbungsunterlagen.
Sämtliche vorgenannten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Sollten mehr als 3 Bewerbende die oben genannten Kriterien erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren zur Reduzierung auf 3 durchzuführen. Der Auftraggeber wird ggf. fehlende Erklärungen/Nachweise - soweit vergaberechtlich zulässig - nachfordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sozialraumorientiertes Arbeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Vertragsbedingungen des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Kostenkriterium (Name): Finanzplan und Wirtschaftlichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 25%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.harsum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRVXV/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 153-437698 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 659 430 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 030-083735
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 153-437698
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH604J

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-11 📅
Name: AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH
Postanschrift: Körtingsdorfer Weg 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30455
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@awo-juki.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 659 430 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 030-083735 (2023-02-07)