Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg, Vergabenummer 21-22-35
Der Bahnhof Lüneburg mit seinen umliegenden Verkehrsflächen ist ein wichtiger Knotenpunkt unterschiedlicher Mobilitätseinrichtungen von der Bahn, über Bus und Auto bis zum Rad. Im Laufe des Jahres 2022 wird das Bahnhofsgebäude umgestaltet. Die Hansestadt Lüneburg wird auf der Fläche des ehemaligen Reisezentrums eine moderne Mobilitätszentrale als Service- und Informationspunkt mit vielfältigen Angeboten für Reisende aller Art – vom Berufspendler bis zum touristischen Besucher der Region anbieten. Mit dem Betrieb dieser Mobilitätszentrale soll ein Dienstleister beauftragt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Betreiber für das genannte Vorhaben identifiziert und beauftragt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zu einer Verlängerung des Auftrags über das zehnte Jahr hinaus, kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden.”
Zusätzliche Informationen:
“Es gibt einen vorbefassten Bewerber, der nicht zur Angebotsabgabe ausgeschlossen wird. Zum Ausgleich des Wissensvorsprungs werden alle diesbezüglichen...”
Zusätzliche Informationen
Es gibt einen vorbefassten Bewerber, der nicht zur Angebotsabgabe ausgeschlossen wird. Zum Ausgleich des Wissensvorsprungs werden alle diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und die Ausschreibungsfrist um 10 Tage verlängert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg - Stabstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg, Zimmer 28”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 046-119826 (2022-03-02)