SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
Das Land gewährt nach Maßgabe der dem Verfahren beiliegenden Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen an
Fachstellen für Sucht und Suchtprävention zur Verbesserung der Suchtgefährdeten- und
Suchtkrankenhilfe.
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 08.08.2022 über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Für den Fall, dass einzelne Regelungen/Vertragsklauseln sich entgegenstehen oder doppelt, haben die Regelungen der Leistungsbeschreibung Vorrang gegenüber den Allgemeinen Regelungen (AVB und BVB).
Firmeneigene AGB`s auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und können von der ZVS ausgeschlossen werden, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (... daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB`s).
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Freibleibende Angebote werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YYLW