Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit in den Grünflächen sowohl marktgängige autarke Toilettensysteme als auch neue technologische Entwicklungen mit den Anforderungen in einer klimaneutralen, ökologischen, gendergerechten und barrierefreien Stadt an Standorten, die nicht über Strom, Wasser- und Abwassermedien erschlossen sind, kombiniert werden können. 24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 beschafft und in den 12 Berliner Stadtbezirken errichtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist nun der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen. Ziel ist die Sicherstellung des sauberen, hygienischen, betriebsbereiten Zustands der Toiletten und deren störungsfreier, sicherer und zuverlässiger Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten
Referenznummer: 2022-02-Toi-Grün
Kurze Beschreibung:
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit in den Grünflächen sowohl marktgängige autarke Toilettensysteme als auch neue
technologische Entwicklungen mit den Anforderungen in einer klimaneutralen, ökologischen, gendergerechten und barrierefreien Stadt an Standorten, die nicht über Strom, Wasser- und Abwassermedien erschlossen sind, kombiniert werden können.
24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 beschafft und in den 12 Berliner Stadtbezirken errichtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist nun der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen.
Ziel ist die Sicherstellung des sauberen, hygienischen, betriebsbereiten Zustands der Toiletten und deren störungsfreier, sicherer und zuverlässiger Betrieb.
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit in den Grünflächen sowohl marktgängige autarke Toilettensysteme als auch neue
technologische Entwicklungen mit den Anforderungen in einer klimaneutralen, ökologischen, gendergerechten und barrierefreien Stadt an Standorten, die nicht über Strom, Wasser- und Abwassermedien erschlossen sind, kombiniert werden können.
24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 beschafft und in den 12 Berliner Stadtbezirken errichtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist nun der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen.
Ziel ist die Sicherstellung des sauberen, hygienischen, betriebsbereiten Zustands der Toiletten und deren störungsfreier, sicherer und zuverlässiger Betrieb.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit in den Grünflächen sowohl marktgängige autarke Toilettensysteme als auch neue
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit in den Grünflächen sowohl marktgängige autarke Toilettensysteme als auch neue
technologische Entwicklungen mit den Anforderungen in einer klimaneutralen, ökologischen, gendergerechten und barrierefreien Stadt an Standorten, die nicht über Strom, Wasser- und Abwassermedien erschlossen sind, kombiniert werden können.
24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 beschafft und in den 12 Berliner Stadtbezirken errichtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist nun der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen.
Ziel ist die Sicherstellung des sauberen, hygienischen, betriebsbereiten Zustands der Toiletten und deren störungsfreier, sicherer und zuverlässiger Betrieb.
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit autarke Toilettensysteme den Anforderungen eines großstädtischen Umfeld gerecht werden. 24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 in den 12 Berliner Stadtbezirken betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen.
Es soll untersucht werden, wie Grünflächen in Berlin mit ökologischen und klimafreundlichen Toiletten versorgt werden können. Dabei soll im Rahmen eines Praxistests erprobt und evaluiert werden, inwieweit autarke Toilettensysteme den Anforderungen eines großstädtischen Umfeld gerecht werden. 24 neue Toilettenanlagen sollen ab April 2023 in den 12 Berliner Stadtbezirken betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb aller 24 autarken öffentlichen Toilettenanlagen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Es gibt eine Option zu einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Angabe durchschnittliche Anzahl Mitarbeitenden der letzten drei Geschäftsjahre
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 (GVBI. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 (GVBI. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mitBewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen:
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bescheinigungen und Einzelnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10719
Telefon: +49 3090251890📞
Fax: +49 3090251881 📠
Quelle: OJS 2022/S 239-691101 (2022-12-07)