- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular;
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Erläuterungen zur Angebotswertung - Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte des Konzeptes durch den Preis gemäß Leistungsverzeichnis (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
- Zuschlagskriterium Preis:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
- Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Der Bieter soll im Konzept darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die Erweiterung der Software und dessen Anpassungen in den gewünschten Nutzungsbereichen umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Der Bieter hat darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 20 Punkte erreichen.
- Zur Punktebewertung im Einzelnen:
Das Konzept kann mit jeweils 0, 5, 10, 15 oder 20 Punkten bewertet werden:
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind;
- 5 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern;
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 10 Punkte;
- Das Konzept erhält 15 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterlagen benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt, wird das Konzept mit 20 Punkten bewertet.
Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit kostengünstigen und leistungsgerechten Ansätzen gewürdigt werden.
Insgesamt kann ein Bieter somit 20 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erreichen.
Im Bedarfsfalle wird die Vergabestelle von den betreffenden Bietern Aufklärung über das Angebot oder ihre Eignung verlangen.