Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA.
Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens über fundierte Kenntnisse auf insbesondere
folgenden Gebieten verfügen:
Lose 1 bis 8:
- mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze,
- physische Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen,
- Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in Kleinmengen auftreten,
- Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter).
Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens zur Durchführung der folgenden Vorsorgeuntersuchungen für das jeweilige Los befähigt sein:
Los 1:
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung)
Lose 2 und 3:
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G26.3 (Atemschutzgeräte Gruppe 3),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung)
Los 4:
- Vorsorgeuntersuchung G1.2 (asbestfaserhaltiger Staub),
- Vorsorgeuntersuchung G8 (Benzol),
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe),
- Vorsorgeuntersuchung G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung)
Los 5:
- Vorsorgeuntersuchung G1.2 (asbestfaserhaltiger Staub),
- Vorsorgeuntersuchung G4 (Gefahrstoffe),
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe),
- Vorsorgeuntersuchung G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung)
Los 6:
- Vorsorgeuntersuchung G1.3 (mineralischer Staub),
- Vorsorgeuntersuchung G8 (Benzol),
- Vorsorgeuntersuchung G15 (Chrom-VI-Verbindungen),
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G26.1 (Atemschutzgeräte),
- Vorsorgeuntersuchung G29 (Toluol und Xylol),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G38 (Nickel oder seine Verbindungen),
- Vorsorgeuntersuchung G39 (Schweißrauche),
- Vorsorgeuntersuchung G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe),
- Vorsorgeuntersuchung G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung),
- Vorsorgeuntersuchung G46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen)
Los 7:
- Vorsorgeuntersuchung G8 (Benzol),
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe),
- Vorsorgeuntersuchung G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung),
- Vorsorgeuntersuchung G46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen)
Los 8:
- Vorsorgeuntersuchung G20 (Lärm),
- Vorsorgeuntersuchung G24 (Hauterkrankungen),
- Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G26.3 (Atemschutzgeräte Gruppe 3),
- Vorsorgeuntersuchung G30 (Hitzearbeiten),
- Vorsorgeuntersuchung G37 (Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen),
- Vorsorgeuntersuchung G42 (Infektionsgefährdung)
Entsprechende Eigenerklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der
aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen.
Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für den jeweiligen Standort eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 6 bis 10 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist zulässig.