Betriebsführung des Bades in Babenhausen

Magistrat der Stadt Babenhausen

1
Die Stadt Babenhausen sucht ab der Freibadsaison 2023 für ihr Freibad einen neuen Betreiber.
2
Die Stadt Babenhausen beabsichtigt den Abschluss eines Betriebsführungsvertrags.
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner haben das Recht, bis zum 30.06. (im ersten Vertragsjahr bis zum 30.09) eines Jahres, das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.
3
Das Bad ist in der Freibadsaison (Anfang: 2. Sonntag im Mai; Ende: letzter Sonntag im August) zur Nutzung durch Öffentlichkeit, Schulen und Sportvereine ganztägig an 7 Tagen in der Woche zu betreiben. Die täglichen Nutzungszeiten beginnen montags bis sonntags nicht vor 09:00 Uhr und enden um 20:00 Uhr. In Ausnahmefällen (z.B. Sonderveranstaltungen) kann dieser Zeitraum auch verlängert werden. Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene sowie Wartungsarbeiten, die nicht während der Nutzungszeiten durchgeführt werden können, werden entsprechend vor oder nach den Nutzungszeiten ausgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Sportanlagen
Referenznummer: AP 079-22
Kurze Beschreibung:
1 Die Stadt Babenhausen sucht ab der Freibadsaison 2023 für ihr Freibad einen neuen Betreiber. 2 Die Stadt Babenhausen beabsichtigt den Abschluss eines Betriebsführungsvertrags. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner haben das Recht, bis zum 30.06. (im ersten Vertragsjahr bis zum 30.09) eines Jahres, das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen. 3 Das Bad ist in der Freibadsaison (Anfang: 2. Sonntag im Mai; Ende: letzter Sonntag im August) zur Nutzung durch Öffentlichkeit, Schulen und Sportvereine ganztägig an 7 Tagen in der Woche zu betreiben. Die täglichen Nutzungszeiten beginnen montags bis sonntags nicht vor 09:00 Uhr und enden um 20:00 Uhr. In Ausnahmefällen (z.B. Sonderveranstaltungen) kann dieser Zeitraum auch verlängert werden. Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene sowie Wartungsarbeiten, die nicht während der Nutzungszeiten durchgeführt werden können, werden entsprechend vor oder nach den Nutzungszeiten ausgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Sportanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt-Dieburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Babenhausen
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 64832
Postort: Babenhausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.babenhausen.de/ 🌏
E-Mail: info@babenhausen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183797d3a33-50a0df8b06395a3e 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-30 📅
Datum des Beginns: 2023-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 189-534450
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1
Die Stadt Babenhausen sucht ab der Freibadsaison 2023 für ihr Freibad einen neuen Betreiber.
2
Die Stadt Babenhausen beabsichtigt den Abschluss eines Betriebsführungsvertrags.
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner haben das Recht, bis zum 30.06. (im ersten Vertragsjahr bis zum 30.09) eines Jahres, das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.
3
Das Bad ist in der Freibadsaison (Anfang: 2. Sonntag im Mai; Ende: letzter Sonntag im August) zur Nutzung durch Öffentlichkeit, Schulen und Sportvereine ganztägig an 7 Tagen in der Woche zu betreiben. Die täglichen Nutzungszeiten beginnen montags bis sonntags nicht vor 09:00 Uhr und enden um 20:00 Uhr. In Ausnahmefällen (z.B. Sonderveranstaltungen) kann dieser Zeitraum auch verlängert werden. Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene sowie Wartungsarbeiten, die nicht während der Nutzungszeiten durchgeführt werden können, werden entsprechend vor oder nach den Nutzungszeiten ausgeführt.
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Wesentliche zu erbringende Leistungen sind:
o Zur Betriebsführung gehören alle damit verbundenen Aufgaben, also insbesondere die laufende technische Betriebsführung, die inhaltliche Ausrichtung und Gestaltung des Bäderbetriebs, Personaleinsatz und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
o Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Badebetrieb durchzuführen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehören insbesondere:
- das Durchführen der Zugangskontrolle und Kassiertätigkeit,
- das Vornehmen der Badeaufsicht,
- das Durchführen von regelmäßigen Kontrollen der Wasserqualität (Chlor, PH, Temperatur, etc.). Unregelmäßigkeiten sind der Stadt unverzüglich zu melden. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
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- das Aufstellen eines Terminplans für die erforderlichen durchzuführenden Arbeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bades,
- die Bäderverwaltung, die Betriebsbuchführung, das Erstellen von Dauerkarten, die Bestellung von Betriebsmaterial (Chlor, Reinigungsmittel etc.),
- das Betreuen der technischen Anlage, hierzu gehören insbesondere der Betrieb der Umwälz-, Chlor- und Flockungsdosieranlage. Der Auftragnehmer hat die Kontrolle der wassertechnischen Anlagen während des Betriebes unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Wasserwerte durchzuführen. Unregelmäßigkeiten sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
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- das Pflegen der Beckenanlage und insbesondere die Vorbereitung auf die Überwinterung. Der Auftragnehmer hat dabei auch den Beckenumgang zu reinigen und das Unkraut zu entfernen. Der Auftragnehmer hat zudem das Schwimmbecken zu reinigen und regelmäßig mit Algicid zu behandeln sowie das Becken zu füllen,
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- das Durchführen von Reinigungsarbeiten an den Rutschen, Spielgeräten, Außenduscheinrichtungen, Überlaufrinnen, Kabinen, Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Personal- und Technikräumen vorzunehmen. Das Bad ist in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten,
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- das gesamte Pflegen der Grünanlagen des Freibades. Hierzu gehört beispielsweise das Reinigen der Beete, die Pflege der Blumenkästen, das Heckenschneiden, Rasenmähen sowie das Leeren der Müllkörbe und die Bewässerung der Grünanlagen. Die Baumpflege und die Grünflächenpflege außerhalb des Schwimmbades übernimmt die Stadt Babenhausen,
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- das Bereitstellen des notwendigen Equipments zum Betrieb des Bades (z.B., Hochdruckreiniger, Chemiesprühgerät, Schrubbmaschine, Transportwägen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber Magistrat der Stadt Babenhausen verlangt, dass Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt;
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers fordert der Auftraggeber Magistrat der Stadt Babenhausen die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
5. einer Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers fordert der Auftraggeber Magistrat der Stadt Babenhausen die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
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2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens;
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auswahlkriterium Anzahl der Referenzen
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183797d3a33-50a0df8b06395a3e 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ax Projects GmbH
Postanschrift: Uferstraße 16
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
E-Mail: info@ax-projects.de 📧
Land: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Internetadresse: www.ax-projects.de 🌏
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 189-534450 (2022-09-26)