Betriebsführung Wärmeversorgungsanlagen

Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Betrieb (Wartung, Inspektion Instandsetzung; Bedienung und technische Betriebsführung, Störfallmanagement) der primärseitigen Wärmeversorgungsanlagen des Fachkrankenhauses Hubertusburg gGmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-23 Auftragsbekanntmachung
2022-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
Referenznummer: 086 22
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Betrieb (Wartung, Inspektion Instandsetzung; Bedienung und technische Betriebsführung, Störfallmanagement) der primärseitigen Wärmeversorgungsanlagen des Fachkrankenhauses Hubertusburg gGmbH
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
Postleitzahl: 04779
Postort: Wermsdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.sanktgeorg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y046RXY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y046RXY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-28 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 187-529780
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu schließenden Dienstleistungsvertrags ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.01.2023 der Betrieb der vorhandenen, primärseitigen Anlagen (WEA, Nahwärmenetz und HAST). Der Auftragnehmer ist für Wartung, Inspektion und Instandsetzung, für die Bedienung bzw. die technische Anlagenführung sowie für das Störfallmanagement verantwortlich. Er übernimmt im Verhältnis zum Auftraggeber die Betreiberverantwortlichkeit.
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Beschreibung der Verlängerungen: optional Vertragsverlängerung 2 x um 6 Monate möglich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH 04779 Wermsdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Bedarfsfall sind vorzulegen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
(Anlage Formular 234 - sofern Bietergemeinschaft vorgesehen)
- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der
Bieter Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage Formular 235, oben auszufüllen - sofern Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
Ist eine Eignungsleihe mit einem Einsatz des benannten Unternehmens als Nachunternehmer verbunden, ist das Formblatt 235 zusätzlich unten auszufüllen.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
(Anlage Formular 236 - sofern NU-Einsatz und/oder Eignungsleihe vorgesehen, Vorlage nur auf Anforderung erforderlich )
Weiterhin sind vorzulegen:
1.1
unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
1.2
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.3
Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.4
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Die Versicherung muss auch die technische Anlagenführung sowie die Übernahme der Betreiberpflichten im Verhältnis zum Auftraggeber abdecken. Der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Police ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen. Bei Nichtvorlage kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
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1.5
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards: Höhe der Deckungssummen gem. Ziff. 1.4
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.6
namentliche Benennung des vorgesehenen Projektleiters; die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation beinhalten
1.7
Eigenerklärung zu Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführte, nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die angegebenen Referenzen von Dritten werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt 235 ordnungsgemäß ausfüllt.
1.8
Eigenerklärung, wonach im Unternehmen des Bieters ein Leitstand zur Anlagenfernüberwachung vorhanden ist
1.9
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Mindeststandards:
zu Ziffer 1.7
Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen angeführt werden. In einer dieser Referenzen muss ein Störfallmanagement mit Ruferreichbarkeit eingerichtet gewesen sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Leistungserbringung bedingt sowohl eine kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort als auch eine telefonische Erreichbarkeit 365/24/7, da die Wärmeversorgung unter anderem eines Krankenhauses sowie weiterer medizinischer Einrichtungen sicherzustellen ist.
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Es gelten die Bedingungen des beigefügten Dienstleistungsvertrages und im Übrigen die Bedingungen der VOL/B.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Zusätzliche Informationen: nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle Klinikum St. Georg gGmbH
Internetadresse: www.sanktgeorg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y046RXY/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046RXY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 187-529780 (2022-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-702047
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 187-529780
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046BSL
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-18 📅
Name: Danpower GmbH
Postanschrift: Otto-Braun-Platz 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046BSL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 243-702047 (2022-12-13)