Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsführung Wasserversorgungsanlagen
22/82 Zaberfeld
Produkte/Dienstleistungen: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der
Gemeinde Zaberfeld sowie dem Zweckverband "Obere Zabergäugruppe" mit Verlängerungsoption.”
1️⃣
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die vierjährige technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Zaberfeld sowie der Wasserversorgungsanlagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die vierjährige technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Zaberfeld sowie der Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes "Zabergäugruppe" im Auftrag der Gemeinde Zaberfeld mit zweimaliger Verlängerungsoption.
Dies betrifft im Einzelnen folgende Leistungen:
- Technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen
- Beschaffung von Dienst-, Liefer und Baumaßnamen im Namen und auf Rechnung der Gemeinde
- Übernahme der Personen und Sicherstellung des Personalkörpers
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2023 in Kraft. Er kann beidseitig erstmals unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr zum 31.10.2026 von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2023 in Kraft. Er kann beidseitig erstmals unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr zum 31.10.2026 von jedem Vertragspartner zum 31.03.2027 gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgemäß gekündigt, so verlängert er sich zunächst um vier Jahre zum 31.03.2031. Wird er dann unter Einhal-tung einer Frist von einem halben Jahr zum 31.10.2030 nicht zum 31.03.2031 gekündigt, endet die Vertragslaufzeit zum 31.03.2035.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Auftraggeberin behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB.
2. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Die Auftraggeberin berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die Erklärungen abzugeben.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nicht älter als 6 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bewerber/Bieter und - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nicht älter als 6 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bewerber/Bieter und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
5. Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
6. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die Leistungsphase mit den folgenden Mindesthöhen:
- für Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall und einer Absicherung von 10.000.000 EUR pro Jahr.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Durchführung von technischer Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen über mindestens der letzten drei Geschäftsjahre.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zu Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Ausführung von Betriebsführungen von kommunalen Wasserversorgungsanagen (Referenzliste der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zu Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Ausführung von Betriebsführungen von kommunalen Wasserversorgungsanagen (Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraums sowie der öffentlichen Auftraggeberin vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar ist).
2. Erklärung zu mindestens zwei aktuellen und gleichwertige Referenzen in Form einer ausführlichen und aussagekräftigen Darstellung. Zur Absicherung der Kompetenz des Bewerbers wird als Mindestanforderung gefordert, dass der Bewerber mindestens zwei Referenzprojekte darstellt, bei denen die technische Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen mit mindestens 1.000 Hausanschlüssen vorgenommen wird. Soweit Bewerber keine derartige Referenz im Bereich der technischen Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung.
4. Erklärung über die Anzahl und Qualität der Mitarbeiter, die für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor-gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor-gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die...”
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME64MZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.