Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, den 24/7 Hausmeisterdienst, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Referenznummer: 2022_002_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, den 24/7 Hausmeisterdienst, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, den 24/7 Hausmeisterdienst, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-19 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 013-029816
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.03.2022, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.03.2022, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, den 24/7 Hausmeisterdienst, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 430 Plätze, die bauliche Kapazität 459 Plätze. Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, den 24/7 Hausmeisterdienst, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 430 Plätze, die bauliche Kapazität 459 Plätze. Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.03.2022, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.03.2022, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124EU);
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand
des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates,
soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1);
3) Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Betriebspersonal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorliegen. (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen);
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Möglicherweise geforderte Mindestanforderungen:
Zu 3)
Keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis des vorgesehenen Schlüsselpersonals, (stellv.) Einrichtungsleitung, der Sozialarbeiter*innen sowie der Kinderbetreuung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: 5 000 000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000 EUR
- Obhut- und Bearbeitungsschäden: 1 000 000 EUR
- Allmählichkeitsschäden: 1 000 000 EUR
- Schlüsselschäden: 500 000 EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, Angabe getrennt pro Jahr, (vgl. Vordruck 1). (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, Angabe getrennt pro Jahr, (vgl. Vordruck 1). (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 500.000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren betreffend Betreiberleistungen für vergleichbare soziale Einrichtungen. Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
- Art der Unterkunft,
- Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
- Auftragsgegenstand,
- Anzahl des eingesetzten Personals und deren Qualifikation,
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Betreibervertrags) beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung),
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Betreibervertrags) beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung),
- Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl. Vordruck 1).
(Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung,
- Anzahl der Sozialarbeiter*innen,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zum…
… Sozialbetreuer/ zur Sozialbetreuerin,
… Kinderbetreuer/ zur Kinderbetreuerin,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen im kaufmännischen Bereich,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen im technischen Bereich (vgl. Vordruck 1).
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags
Mindeststandards:
Mindestens 2 unterschiedliche Referenzen jeweils auf Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhaften Beherbergung / Unterbringung von Personen,
- das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2019 liegen,
- der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
- der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
Der öffentliche Auftraggeber darf bei hinreichend begründeter Dringlichkeit die Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage reduzieren.
Die Zugangszahlen von Geflüchteten und Asylbegehrenden sind in den vergangenen Monaten angestiegenen. Diese unterliegen nach § 47 AsylG der Wohnverpflichtung von bis zu 18 Monaten in Unterkünften nach § 44 AsylG.
Um die Unterbringung, Versorgung und Verpflegung der Unterzubringenden zu sichern, muss die Unterkunft Salvador-Allende Straße 89 - 91 in 12559 Berlin kurzfristig Inbetrieb genommen werden, da die Kapazitäten, trotz bereits reaktivierter Unterkünfte, nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist bei Einhaltung der Fristen nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV nicht haltbar. Die Nichteinhaltung könnte zu Verletzungen fundamentaler Rechte der per Gesetz Unterzubringenden führen.
Um die Unterbringung, Versorgung und Verpflegung der Unterzubringenden zu sichern, muss die Unterkunft Salvador-Allende Straße 89 - 91 in 12559 Berlin kurzfristig Inbetrieb genommen werden, da die Kapazitäten, trotz bereits reaktivierter Unterkünfte, nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist bei Einhaltung der Fristen nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV nicht haltbar. Die Nichteinhaltung könnte zu Verletzungen fundamentaler Rechte der per Gesetz Unterzubringenden führen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Betreiberkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts Betriebsaufnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts zur Einbindung von Ehrenamtlichen und Zivilgesellschaft
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14 - 18
Postleitzahl: 10589
Quelle: OJS 2022/S 013-029816 (2022-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Die vertragliche Kapazität beträgt 430 Plätze
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Salvador-Allende Str. 89-91 in 12559 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Die vertragliche Kapazität beträgt 430 Plätze
Seit Mai 2021 sind die Neuzugänge von Geflüchteten und Asylbegehrenden, insbesondere aus sicheren Herkunftsländern, um 100% angestiegenen. Diese unterliegen nach § 47 AsylG der Wohnverpflichtung von bis zu 18 Monaten in Unterkünften nach § 44 AsylG.
Die in Berlin vorgehaltenen Kapazitäten an Unterbringungsplätzen in den Unterkünften nach
§§ 44, 53 AsylG sind dafür nicht mehr ausreichend. Ein offenes Verfahren mit einer regulären Angebotsfrist von 30 Tagen würde eine zu späte Inbetriebnahme der Unterkunft zur Folge haben, so dass fundamentale Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) nicht gewährleistet werden können. Nach Abwägung der Rechtsgüter (Wettbewerbsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Schutz fundamentaler Rechtsgüter) wird die Betreiberdienstleis-tung für die Salvador-Allende-Straße nach § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben, da ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV eine zu große Verzögerung in der Leistungsaufnahme bedeuten würde.
§§ 44, 53 AsylG sind dafür nicht mehr ausreichend. Ein offenes Verfahren mit einer regulären Angebotsfrist von 30 Tagen würde eine zu späte Inbetriebnahme der Unterkunft zur Folge haben, so dass fundamentale Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) nicht gewährleistet werden können. Nach Abwägung der Rechtsgüter (Wettbewerbsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Schutz fundamentaler Rechtsgüter) wird die Betreiberdienstleis-tung für die Salvador-Allende-Straße nach § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben, da ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV eine zu große Verzögerung in der Leistungsaufnahme bedeuten würde.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-07 📅
Name: Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V.
Postanschrift: Storkower Straße 111
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen-berlin@volkssolidaritaet.de📧
Land: Berlin🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9