WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung). Hier gilt eine Ausnahme: Teilnehmer, die bereits im vorangegangen Verfahren GS 141 OV 012022 eine Objektbesichtigung für Los 2 (= Finanzamt Dessau-Roßlau, Finanzdienste) durchgeführt haben, müssen diese (erneute) Objektbesichtigung nicht verpflichtend wahrnehmen. Eine Bestätigung dieser Objektbesichtigung des ehemaligen Verfahrens muss dann dem Angebot in diesem Offenen Verfahren beigefügt werden.
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.01.2023, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (
www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (
www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de bzw.
www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter
www.evergabe-online.de bzw.
www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED;
http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über
https://www.evergabeonline.de.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf
https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifiziert elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.
10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 -Angebotsaufforderung.
11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).
19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 -Angebotsaufforderung Ziffer 12.):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
21. Es gilt deutsches Recht.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).