Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, wobei diese nicht älter als fünf Jahre sein dürfen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
1 Referenz muss folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
- Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- Auftragswert von mindestens 750.000 € netto pro Jahr
- Referenz umfasst Betreuungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mindestens 100 untergebrachte Personen). (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit dem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurück gehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Ferner ist nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen im Bereich Sicherheit in Ihrem Unternehmen beizulegen. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.]