Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als 4 Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
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Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erbracht worden sein,
- die Referenzen müssen jeweils ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 150.000,00 € (netto) aufweisen,
- die jeweilige Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
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Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemaeße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemaeß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Reichen Sie bitte zudem gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV ein gueltiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitaetsmanagementsystems mit dem Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitaetsmanagementsystem muss von einer unabhaengigen und akkreditierten europaeischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gueltig sein. Gleichwertige Qualitaetsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zudem ist dem jeweiligen Angebot eine von unabhaengiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitaetssicherungssystemen im Bereich Sicherheit beizulegen. Die Qualitaetssicherungssysteme müssen den einschlaegigen Normen genuegen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss wiederum zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gueltig sein.