Vergleiche die Änderungen unter der Ziffer VI.3) (Zusätzliche Angaben), d. h. der Zeitraum etwaiger Ortsbesichtigungen wird ausgeweitet. Im Übrigen wurden folgende Eigenerklärungen hinzugefügt: "Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014", "Eigenerklärung zum Einsatz von nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten Mitarbeitern" und "Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung (DSGVO)"; auf die dahingehenden Hinweise innerhalb des Dokuments "01.1_L 211 EU Korrektur", vergleiche auch die jeweiligen farblichen Hervorhebungen darin, wird verwiesen.