Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Im Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung, einschließlich der genauen Anzahl der Einsatztage
- Angaben zum durchschnittlichen Personaleinsatz pro Schicht
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- mindestens zwei Referenzen müssen für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erbracht worden sein
- die jeweilige Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr, mit einem Bewachungseinsatz von 100 Tagen, erbracht worden sein
- der durchschnittliche Personaleinsatz der Referenzaufträge muss je Einsatztag 11 Personen pro Schicht betragen
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Der Bieter muss gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig einsetzen. Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches. Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zum dem in der DIN EN ISO 9001 beschriebenen Qualitätssicherungssystem dar.
Der Bieter muss gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) ein Qualitätssicherungssystem nach DIN 77200 oder gleichwertig einsetzen. Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches. Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach DIN 77200 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zum dem in der DIN 77200 beschriebenen Qualitätssicherungssystem dar.
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.