Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
? Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Beweissicherung_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Beweissicherung_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_B3-SSW_VgV-Beweissicherung_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_B3-SSW_VgV-Beweissicherung_Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_B3-SSW_VgV-Beweissicherung_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) / Bewerbergemeinschaft muss mindestens zweimal Beweissicherungsleistungen (Zustandserfassung an Gebäuden) im Rahmen von Baumaßnahmen (Infrastruktur- oder Hochbauprojekte) erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. eine persönliche Referenz mit Beweissicherungserfahrungen (Zustandserfassung an Gebäuden) im Rahmen von Baumaßnahmen (Infrastruktur- oder Hochbauprojekte) vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Beweissicherung (Zustandserfassung an Gebäuden) muss mind. eine persönliche Referenz mit Beweissicherungserfahrungen im Rahmen von Baumaßnahmen (Infrastruktur- oder Hochbauprojekte) vorlegen.
Der Projektleiter und Hauptbearbeiter Beweissicherung müssen den Nachweis erbringen, dass sie öffentliche bestellte Sachverständige sind.
Der Hauptbearbeiter Monitoringleistungen (Baulärm-/Erschütterungsimmissionen) muss mind. eine persönliche Referenz mit Monitoringleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen (Infrastruktur- oder Hochbauprojekte) vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens 3 Ingenieure (oder vergleichbar) für Beweissicherung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.