Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die von der Vergabestelle direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Für Nachunternehmer, deren Kapazitäten der Bieter für deren Leistungsbereiche in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen eine Erklärung einzureichen, in der der Nachunternehmer sich verpflichtet, die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (FB 236).
Der präqualifizierte Bieter ist von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn die Vergabestelle diese Unterlagen über die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis erhalten kann. Das betrifft die Unterlagen des Bieters wie entsprechend seiner präqualifizierten Nachunternehmer.
Unterlagen, die die Vergabestelle nicht über die Angaben im Präqualifikationsregister erhalten kann, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Referenznachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden,
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen 3 Referenznachweise mit den oben angegebenen Mindestangaben vorzulegen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt auch insofern einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Anforderung entsprechend nachzuweisender 3 Referenzleistungen der Nachunternehmer.