Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der vom Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Referenz
(1) über die schlüsselfertige Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet werden:
- Die Aktualität des Referenzgebäudes (Fertigstellung zwischen 1.1.2016 und 31.12.2018: 2 Fixpunkte; Fertigstellung zwischen 1.1.2019 und 31.12.2020: 4 Fixpunkte; Fertigstellung nach 1.1.2021: 6 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1
- Die Brutto-Gesamtbaukosten des Referenzgebäudes (EUR 4 bis < 7 Mio.: 5 Fixpunkte; EUR 7 bis 10 Mio.: 7 Fixpunkte; > EUR 10 Mio.: 9 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1
(2) über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein gemischt genutztes Gebäude mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen, mind. in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet werden:
- Die Passgenauigkeit der Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein gemischt genutztes Gebäude mit Blick auf die funktionalen, gestalterischen und räumlichen Qualitäten im Hinblick auf das hier zu realisierende Vorhaben (0-5 Punkte), Gewichtungsfaktor: 2
- Brutto-Baukosten KG 300+400 (EUR 2 bis < 4 Mio.: 3 Fixpunkte; EUR 4 bis 6 Mio.: 4 Fixpunkte; > EUR 6 Mio.: 5 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1.
(3) über Planungsleistungen zur Fassadengestaltung einer Kindertagesstätte/eines Kindergartens im Material Holz. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet wird der Gesamteindruck der Planungsleistungen zur Fassadengestaltung im Material Holz unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Form, Materialität und Farbe sowie der Einbindung in die Umgebung (0-5 Punkte), Gewichtungsfaktor: 2.
Soweit nicht feste Punkte vergeben, sondern Wertungskriterien aufgestellt werden, wird die Bewertung anhand des folgenden Maßstabs vorgenommen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt ("sehr gut");
4 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen auf ("gut)";
3 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen auf ("befriedigend");
2 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen auf oder enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen ("ausreichend");
1 Punkt: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen auf ("mangelhaft");
0 Punkte: Die Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal sind in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend ("ungenügend").
Ist zum jeweiligen Kriterium ein Gewichtungsfaktor angegeben, so wird die zu diesem Kriterium erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Am Ende wird die Summe aller erreichten Punkte gebildet.
Die fünf Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die insgesamt mindestens 20 Punkte (d.h. 50% der erreichbaren Punkte) erreicht haben. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter (fünf) überschritten wird, entscheidet das Los; eine Erhöhung der Höchstzahl aufzufordernder Bewerber findet in diesem Fall also nicht statt.