Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualifikation eines Ingenieurs der Technischen Gebäudeausrüstung:
Teilnahmeberechtigt sind:
natürliche Personen, die
zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach § 6 des
Niedersächsischen Ingenieurgesetzes berechtigt sind und Mitglied
einer Ingenieurkammer in Deutschland sind oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach § 12
des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (auswärtiger Ingenieur) und
Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder zur Führung der
Berufsbezeichnung Ingenieur nach dem Recht des jeweiligen
Heimatstaates berechtigt, im Zulassungsbereich ansässig und im Ver.
zeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind;
ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die
fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie,
ferner juristische Personen, die
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der
Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser
der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an
natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Die fachliche Qualifikation ist durch einen Nachweis der Berufszulassung durch die
Eintragung bei der Ingenieurkammer nachzuweisen.
Mindestumsatz von durchschnittlich 300.000 € (netto) jährlich für Planungsleistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.
Folgende Kriterien werden anhand der in der Anlage befindlichen Bewertungsmatrix bewertet:
Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 Jahre,
Anzahl Referenzobjekte
in der Zeit ab 01/2016 mindestens zwei Objektplanungen von öffentlichen Gebäuden
(Verwaltungsgebäude, Schulungszentrum, Versammlungsstätte o.ä. in der BR Deutschland)
mit jeweils einem Bauvolumen von mindestens 350.000 € (netto) der Kostengruppe 400 nach
DIN 276.
Berufserfahrung des Projektverantwortlichen: mindestens 8 Jahre.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von
Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung eines
Lösungsvorschlags beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Verfahren teilnehmen. Verstöße
hiergegen haben den Ausschluss der Beteiligten zur Folge.
Nach der Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht
verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter und Fachberater ohne eigene
Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen.
Zur Bewerbung für den Teilnahmewettbewerb ist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag
mit den vorstehend genannten Erklärungen einzureichen.