Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
2. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte - jeweils: ohne freie Mitarbeiter. Bzgl. Objektplanung (Gebäude/Innenräume, Freianlagen): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig). Für Fachplanung (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger (Fach-)Hochschulausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig) sowie Mitarbeiter mit bestandener Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker. .
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 10 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD:
(MA = Mitarbeiter)
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 2 MA
- für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen): 1 MA
- für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung): 1 MA
- für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung):
- bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8: 2 MA
- bzgl. Anlagengruppen 4, 5: 1 MA
- (bzgl. AnlGr 6 ist keine eigene Erklärung erforderlich)
- bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik: 1 MA
3. "Referenzprojekte allgemein" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 4 Gesamtreferenzen, siehe hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 11) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt enthalten:
a) für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB)
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI
- zur Errichtung (Neubau, Erweiterung, oder Umbau) einer Bildungseinrichtung (ausschließlich: Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule, Bildungszentrum, Hochschule, Universität oder Akademie) oder Kindertagesstätte
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 300 + 400 mind. 5.600.000 EUR netto
b) für Leistungen nach §§ 38 ff. HOAI (Objektplanung Freianlagen) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 38 ff. HOAI
- zur Errichtung (Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung) einer Bildungseinrichtung (ausschließlich: Grundschule, weiterführende Schule) oder Kindertagesstätte, inkl. Spielanlagen
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 500 mind. 900.000 EUR netto
c) für Leistungen nach §§ 49 ff. HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-6 zu §§ 49 ff. HOAI
- zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Tragwerk von mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher gem. Anlage 14.2 zur HOAI 2020) und mit Pfahlgründung
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 6 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 300 mind. 4.000.000 EUR netto
d) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 mind. 1.000.000 EUR netto
e) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5 sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 400 bzgl. Anlagengruppen 4, 5 mind. 500.000 EUR netto
f) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppe 6 (nur bzgl. Aufzüge) sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppe 6 (Aufzüge)
eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen
oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
- Baukosten gem. Kostenberechnung (Euro (netto)) für KG 461 mind. 10.000 EUR netto
g) für Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik - sind Referenzen mit folgendem Inhalt zulässig:
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI bzgl. Anlagengruppe 7 - Küchentechnik eigenverantwortlich erbracht
- erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI
- zur Errichtung einer Produktionsküche für mind. 250 Mittagessen pro Tag
- Bearbeitung ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 UND LP 8 bereits abgeschlossen oder spätestens bis 30.06.2021 begonnen
anzugeben sind bei a)-g) hierbei jeweils auch
- der Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email, Telefonnummer)
- der Ort des Bauvorhabens
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 11 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD: 1 Gesamtreferenz (Anforderungen a-g erfüllt, Details zur möglichen Kombination aus verschiedenen Projekten siehe Teilnahmeheft bei Kriterium 11). Kann der Bewerber keine passende Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss
4. "Referenzprojekte Energetische Anforderungen" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 2 Referenzen pro Fachdisziplin, siehe hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 12) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt Angaben zu folgenden Umständen enthalten:
Bzgl. Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
- ob Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht
- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf
- ob zur Errichtung eines Gebäudes in Passivhausbauweise (nicht zwingend zertifiziert) oder vergleichbarer energetischer Qualität (Unterschreitung des Höchstwerts des Jahresprimärenergiebedarfs gem. für die Referenz einschlägiger EnEV um mind. 30 %)
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)
Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8
- ob Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 1-3, 8 eigenverantwortlich erbracht
- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf
- ob zur Neuinstallation einer Wärmepumpe mit mind. 25 kW Leistung in ein bestehendes oder neues Gebäude
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)
Bzgl. Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung) bzgl. Anlagengruppen 4, 5
- ob Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI bzgl. Anlagengruppen 4, 5 eigenverantwortlich erbracht
- ob bereits erbrachte Leistungsphasen hierbei mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, wobei die LP 8 nicht früher als 2017 abgeschlossen worden sein darf
- ob zur Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit mind. 30 kW Leistung in ein bestehendes oder neues Gebäude
- ob Erbringung für ein Nichtwohngebäude
- ob öffentlicher Auftrag (öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB)