Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
1.1 Vorlage von mindestens 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (ab 2017) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben;
Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 600.000 EUR (netto) betragen.
Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als jeweils 3 geeignete Referenznachweise vorhanden sein, die insbesondre das Kriterium "Auftragsvolumen" bei Ziffer 1.1 erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.
2. Personalstärke
2.1 Nachweis der Personalstärke für den ausgeschriebenen Auftrag
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vorzulegen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Sollten jedoch die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die vorgenannten Kriterien erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.
Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
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Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Vordruck Abfall (Vordruck 241)
- Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrWG, Fachkundezertifikat nach §9 AbfBeauftrV und §§ 59,60 KrWG,
Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128, 6A)
- Sachkundenachweis im Umgang mit Asbest-Zementprodukten, Sachkundenachweis
Anhang III Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
- Zertifikat zur Probenahme nach LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1.
- SGU-Zertifikat für Führungskräfte der BG Bau Berufsgenossenschaft im Bereich Sicherheit,
Gesundheit und Umwelt (SGU)
- Sachkundenachweis "Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), gemäß DGVU und
nach §7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
- Nachweis Beförderungserlaubnisverordnung (§ 6BefErlV)
- Sachkundenachweis nach Nummer 2.7. TRGS 519 (Anlage 4) für den Abbruch und Instandhaltungsarbeiten
an Asbestzementprodukten.
- Zertifikat "Fachgerechter Umgang bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
mit alter Mineralwolle gemäß TRGS 521.
- Sachkundenachweis im "Umgang mit Gefahrstoffen"