Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-12 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 197-560862
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 197-560862 (2022-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BIM-Planung, Erneuerung Bf. Elmshorn, Generalplanung Lph 1/2 (optional 3/4, 6/7, teilw. 5/9)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“BIM-Planung, Erneuerung Bf. Elmshorn, Generalplanung Lph 1/2 (optional 3/4, 6/7, teilw. 5/9) - Los 1”
Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-31 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: cecf446e-762e-4e23-b131-592b0ece2a61
Postanschrift: Brunnenstraße 29-31
Postleitzahl: 40223
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 40 853755-15 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“01 - Die zu erbringenden Leistungen gemäß den Phasen 1 und 2 des Generalplaners Vössing beinhalten die Erstellung der
Vorplanung mit der Objektplanung in...”
Text
01 - Die zu erbringenden Leistungen gemäß den Phasen 1 und 2 des Generalplaners Vössing beinhalten die Erstellung der
Vorplanung mit der Objektplanung in Phase 2.
Der vorliegende Zuschlag bezieht sich auf eine zusätzliche Aufgabe, nämlich die Erstellung einer Stellungnahme zum Baugrund
oder einer entsprechenden Gründungsempfehlung basierend auf vorhandenen Bodenuntersuchungen. Diese Leistungsänderung
beinhaltet die Bewertung des Baugrunds, die Erstellung eines geotechnischen Gutachtens mit Vorstatik, die nicht im
ursprünglichen Vertrag enthalten waren.
Aufgrund der Notwendigkeit einer Vorabplanung vor Phase 2 oder der Objektplanung wurde diese Änderung erforderlich. Darüber
hinaus würde ohne diese Zusatzleistung erhebliche Zeitverzögerungen entstehen. Die Planung des Baugrunds ist von
entscheidender Bedeutung für die Objektplanung und damit unverzichtbar für den erfolgreichen Abschluss der Vorplanung und
die reibungslose Durchführung des Projekts.
Die Leistung des Zuschlags bildet einen wichtigen Baustein für eine detaillierte und fehlerlose Planung (z.B. der Tief- und
Flachgründung) und eine fundierte Kostenschätzung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 160-494370 (2024-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“02: Die Änderung des Leistungsumfangs setzt sich hauptsächlich aus Mehrmengen und Stillstandskosten zusammen. Dies
beeinhaltet die Vermessung des...”
Text
02: Die Änderung des Leistungsumfangs setzt sich hauptsächlich aus Mehrmengen und Stillstandskosten zusammen. Dies
beeinhaltet die Vermessung des Pavillonkellers, Stillstand der Vermessungsarbeiten in der Nacht, Mehrmengen beim
Schachtaufmaß, Aufmaß eines weiteren Bahnübergangs und den Mehraufwand bei der Netzmessung + GGA.
Der Leistungsumfang für die Vermessung des Pavillonkellers war ursprünglich nur für ein Geschoss geplant, aufgrund von
planungstechnischen Gegenbenheiten ist es notwendig geworden, ebenfalls die Kellerräume zu erfassen und zu modellieren.
Bei den Vermessungsleistungen, Netzmessung + GGA war der Zugang zu den entsprechenden Gleisen nicht immer wie geplant
möglich, sodass eine Vermessung in der Nacht angesetzt wurde. In den Nächten vom 16.08. - 17.08.2023 und 17.08. -
18.08.2023 hat sich dann nach Anweisung des Fahrdienstleiters der Stillstand durch das Verbot des betretens der Gleise im
Bereich km 30,7 - 31,3 ergeben.
Die Mehrmengen der Schachtaufmaße ergeben sich durch 15 zusätzliche, vorher nicht einkalkulierte Schächte. Das selbe gilt
ebenfalls für den weiteren Bahnübergang, welcher nicht einkalkuliert war.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 165-508862 (2024-08-23)