Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
- Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
- Nachweis Sozialversicherung,
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- Erklärung Masernschutzgesetz,
- 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb,
- Nachweis der Genehmigung(en) der Anlagen und Einrichtungen zur Erbringung der
ausschreibungsgegenständlichen Leistung (Auszug aus Bescheid mit Abfallart und Menge),
- Benennung der Verwertungs- und Entsorgungswege einschl. Stör- und Reststoffe (Vorlage von
Verwertungsnachweisen bzw. Übernahmebestätigungen),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).