Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Standard-Portfolios im Bereich der Lieferung von Workstations für Leitstellen an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Gegenstand dieser Vergabe sind „Blade Workstations“ als Clients für von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern der Deutschen Bahn AG. Die Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig. Das Mengengerüst ist dem Preisblatt zu entnehmen. Ca. 20% der Systeme werden die spezielle Ausprägung „zertifiziert für 24/7 Betrieb“ aufweisen. Die Implementierung von ca. 50 „Blade Workstations“ soll in den ersten 3 Jahren erfolgen. Die Rahmenvertragsdauer wird für 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr, bis maximal 8 Jahren ausgeschrieben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt ca. 120 Blade Workstations zzgl. ca. 20 Blade-Workstations 24/7. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit mit Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt ca. 300 Blade Workstations, davon sind ca. 45 Blade-Workstations 24/7. Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blade-Workstations für Leitstellen
22FEA57982
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Standard-Portfolios im Bereich der...”
Kurze Beschreibung
Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Standard-Portfolios im Bereich der Lieferung von Workstations für Leitstellen an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Gegenstand dieser Vergabe sind „Blade Workstations“ als Clients für von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern der Deutschen Bahn AG. Die Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig. Das Mengengerüst ist dem Preisblatt zu entnehmen. Ca. 20% der Systeme werden die spezielle Ausprägung „zertifiziert für 24/7 Betrieb“ aufweisen. Die Implementierung von ca. 50 „Blade Workstations“ soll in den ersten 3 Jahren erfolgen. Die Rahmenvertragsdauer wird für 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr, bis maximal 8 Jahren ausgeschrieben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt ca. 120 Blade Workstations zzgl. ca. 20 Blade-Workstations 24/7. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit mit Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt ca. 300 Blade Workstations, davon sind ca. 45 Blade-Workstations 24/7. Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Warenkorb beinhaltet Workstations für Leitstellen im 19“ Rack Format (Blades). Hierbei handelt es sich um Systeme, auf welchen ein Windows 10 oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Warenkorb beinhaltet Workstations für Leitstellen im 19“ Rack Format (Blades). Hierbei handelt es sich um Systeme, auf welchen ein Windows 10 oder höheres Client-Betriebssystem installiert werden kann und welche über eine Vielzahl von Monitorausgängen verfügen.
Die Systeme werden abgesetzt vom eigentlichen Arbeitsplatz in einem Serverraum installiert. Konkrete Details zu den Systemen finden sich in der Anlage 2 - Kriterienkatalog.
Der Warenkorb besteht aus zwei unterschiedlichen Ausprägungen dieser Workstations, die sich in den beiden folgenden wesentlichen Eigenschaften unterscheiden:
1. Minimaler Raumbedarf: Gefordert werden Workstations mit einer Bauform von 1HE (einer Höheneinheit).
2. Zertifizierung für 24/7 Betrieb: Gefordert werden Workstations, welche für den 24/7 Betrieb zertifiziert sind.
Für beide Ausprägungen ist eine „5-Jahre vor-Ort Garantie“ als Standardleistung zu inkludieren.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit die folgenden Erweiterungen für die Warenkorbmodelle anbieten und liefern können:
• Erweiterungen Arbeitsspeicher
• Erweiterung Festplattenspeicher
• Erweiterung um eine zweite Grafikkarte
Alle Systeme sind gemäß Kapitel 2 mit einer 5-Jahres vor-Ort Garantie zu versehen.
Auf Basis dieser Garantie werden Systeme, die nach sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber einen Hardware-Defekt aufzeigen, durch den Auftragnehmer vor Ort am angezeigten System repariert bzw. durch Ersatzsysteme ersetzt.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber per E-Mail über einen Hardwaredefekt informiert. Dabei liefert der Auftraggeber die folgenden Informationen
• Postalische Adresse des defekten Systems gemäß Abschnitt 3.1
• Telefonnummer und Ansprechpartner an dieser Adresse
• Modellbezeichnung / Materialnummer des Herstellers / interne Materialnummer des Auftraggebers zur eindeutigen Identifikation des Systems
Der Auftragnehmer vereinbart mit dem genannten Ansprechpartner einen Termin für den Austausch bzw. die Reparatur des defekten Systems. Zwischen dem Eingang der Defektmeldung beim Auftragnehmer und dem vereinbarten Termin dürfen nicht mehr als 3 Arbeitstage liegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 4 x 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
• Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Verfahrens.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat das Dokument „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Bietereigenerklärung
Der Bewerber hat das Dokument „Bietereigenerklärung“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Referenzen
Der Bewerber hat das Dokument „Referenzauskunft“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Referenz 1: Es müssen mindestens 1 Referenzen zur Verfügung gestellt werden:
- Vergleichbarer Art und Größenordnung wie die ausgeschriebenen Leistungsklassen
- Blade-System gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung
- Bestellungen in vergleichbarer Menge mit einer Liefertermintreue >95%
- Lieferzeitraum darf nicht älter als 2018 sein
Referenz 2: Es muss mindestens 1 Referenz zur Verfügung gestellt werden:
- Lieferung von Blade-System mit 24/7 Dauerbetrieb
- Blade-System gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-19
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-10-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-16 📅
“1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur...”
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten (siehe Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen)
3) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
4) Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
5) Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab-geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.
6) Während der Zeit vom 19.10.-30.10.2022 werden keine Bieterfragen beantwortet!
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 174-493764 (2022-09-05)
Ergänzende Angaben (2022-10-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 174-493764
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 19.10.2022
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 27.10.2022
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Text: Tag: 31.10.2022
Neuer Wert
Text: Tag: 09.11.2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Text:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Text
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 204-582865 (2022-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-28) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 174-493764
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Blade-Workstations für Leitstellen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 065-190021 (2023-03-28)