Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BLB NRW / NL Dortmund / RUB WE2188 /VP Bestandsanalyse Gutachter 010-22-00290
010-22-00290”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung: Gutachterleistung Bestandsanalyse
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2223899.17 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich um eine interdiziplinäre Gutachterleistung. Es soll der Bestand an der RUB begutachtet werden. Es erfolgt sowohl die Teilloszusammenfassung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine interdiziplinäre Gutachterleistung. Es soll der Bestand an der RUB begutachtet werden. Es erfolgt sowohl die Teilloszusammenfassung, als auch die Fachloszusammenfassung in einem Generalplanervertrag. Es handelt sich um keine HOAI Leistungsbilder. Maßgebend ist die Leistungsbeschreibung.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird es eine Staffelung in der Abfrage der drei Stufen geben, so dass zunächst Stufe 1 beauftragt wird und Stufen 2 und 3 dann in Folge abgerufen werden können. Die Beauftragung der Stufen 2 und 3 erfolgt nach der Auswertung der erbrachten Ergebnisse aus Stufe 1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2223899.17 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 4
Maximale Anzahl: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den spezifischen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen:” Bedingungen für die Teilnahme
“Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung: Mindestkriterium 500.000 EUR netto
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Fachplanung...”
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung: Mindestkriterium 500.000 EUR netto
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Fachplanung technischer Anlagen (Anlagengruppen 1-8): Mindestkriterium 500.000 EUR netto
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (ab 01.05.2017 bis 01.05.2022) erbracht wurden. Das Referenzprojekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (ab 01.05.2017 bis 01.05.2022) erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss nicht innerhalb des Zeitraums begonnen und/oder abgeschlossen sein. Es reicht, wenn die Bearbeitung mindestens einer Leistungsphase im Zeitraum erfolgt ist.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1.
a. Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude im Bereich Bauen im Bestand, Instandsetzung und /oder Sanierung, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 300 über 10 Mio. EUR brutto
b. Drei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung im Bereich Sanierung und Instandsetzungsmaßnahmen, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 400 über 10 Mio. EUR brutto
c. Drei Referenzen für Planung Schadstoffsanierung, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 300 über 3 Mio. EUR brutto
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
Im Wertungskriterium "erbrachte Leistungen" werden dagegen nur die Leistungen gewertet, die bereits erbracht wurden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.000.000,00 EUR und
b) für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-31
09:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-06-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der...”
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene / elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0GN