Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (ab 01.07.2017 bis 01.07.2022) erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss nicht innerhalb des Zeitraums begonnen und/oder abgeschlossen sein. Es reicht, wenn die Bearbeitung mindestens einer Leistungsphase im Zeitraum erfolgt ist.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1.
a. Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude im Bereich Bauen im Bestand, Instandsetzung und /oder Sanierung, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 300 über 10 Mio. EUR brutto
b. Drei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung im Bereich Sanierung und Instandsetzungsmaßnahmen, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 400 über 10 Mio. EUR brutto
c. Drei Referenzen für Planung Schadstoffsanierung, davon
mindestens eine Referenz mit der Nutzung Hochschule/Universität und/oder Labor mit Baukosten KG 300 über 3 Mio. EUR brutto
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
Im Wertungskriterium "erbrachte Leistungen" werden dagegen nur die Leistungen gewertet, die bereits erbracht wurden.
Nachweis der Eignung - Fachliche Eignung
Beschäftigte der letzten 3 Jahre im jährlichen Mittel
Mindestkriterium: Angesprochen werden integrale Büros mit mind. 10 Architekten, 4 Elektrofachingenieuren, 4 TGA-Fachingenieuren und mind. 2 Cad-Bauzeichnern.
Diese müssen dem bewerbenden Büro, das im Auftragsfall als Hauptansprechpartner fungieren wird, zur Verfügung stehen.
Die hier aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt. Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Anforderungen erfüllt und bestätigt, dass je mind. eine Person
- vorlageberechtigter Architekt/ Ing. als leitender Architekt/ Ing. mit mehrjähriger Berufserfahrung bei größeren Bauvorhaben / Sanierungen und Erfahrungen mit dem Denkmalschutz und oder Schadstoffen
- Architekt/Bauingenieur/Fachplaner mit Schwerpunkt / Weiterbildung im Bereich Brandschutz an großen Gebäuden
- Fachplaner/Architekt/Bauingenieur mit dem Schwerpunkt energetische Sanierung an großen Verwaltungs- und Unigebäuden.
- Elektrofachplaner mit Erfahrung / Weiterbildung in der Sanierung und Brandschutzertüchtigung
- TGA-Fachplaner mit Erfahrung / Weiterbildung in der Sanierung und Brandschutzertüchtigung
- Bauingenieur/Statiker, mit einem Schwerpunkt/nachweislicher Erfahrung Betonsanierung, Statik von Betongebäuden und Erfahrung bei 1960er-70er Jahre Gebäuden, Tragwerksplanung im Bestand
- Fachplaner/Planer mit dem Schwerpunkt Schadstoffe oder Fortbildungen in dem Bereich Asbest, PCB etc. bei Bauen im Bestand
- Bauzeichner mit Berufserfahrung als Cad-Zeicher, vorzugsweise mit AutoCad
- Ggf. ein Brandschutzsachverständiger
- Ggf. ein Schadstoffsachverständiger
zur Verfügung stehen.