Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt z.B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung(§ 129 StGB),
o Geldwäsche (261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 53 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB) ,
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
das mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/
sind. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen
entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erklären, dass gegen mich/uns keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.