Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert.
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen.
Auf der Grundlage der unter Ziffer III.1.3 benannten Kriterien werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Für die Bewerbung sind die auf DTVP zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase:
Der Auftraggeber plant, drei bis fünf geeignete Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Sollten mehr als fünf Bewerber, die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der höchsten/vollen Bewertungszahl zu losen.
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen beschrieben, welche den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden.
Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird eine Bieterreihenfolge erstellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens weniger gut platzierte Bieter auszuschließen und nur mit einzelnen anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, schon auf Grundlage des ersten Angebots entsprechend zu verfahren. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
Mindestanforderung:
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für die BNB-Koordination
Es sind mind. 2 wertbare Referenzen zu benennen mit einem Mindesthonorar von 100.000,- EURO netto:
Die Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude gilt hierbei als Basis für alle weiteren Systemvarianten, wie Unterrichts-, Laborgebäude oder überbetriebliche Berufsbildungsstätte und wird immer gewertet. Eine Referenz des Zertifizierungsstandards "Gold" erhält auch immer die Basispunkte des Zertifizierungsstandards "Silber", welcher die Basis bildet.
(R 1) Referenzen für Büro- und Verwaltungsgebäude
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 50 Punkten.
Max. Wertung zu (R 1): 100 Punkte
(R 2) Referenzen für Zertifizierungsstandard "Silber"
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 15 Punkten.
Max. Wertung zu (R 2): 30 Punkte
Es können Zusatzpunkte erreicht werden.
Mindestanforderung:
Je nach Referenzart sind mind. 1-2 Projekte zu benennen. Die genaue Anzahl wird in der jeweiligen Referenz benannt.
(ZR 1) Referenzen für Laborgebäude
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 10 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 1): 20 Punkte
(ZR 2) Referenzen für Unterrichtsgebäude bzw. überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 10 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 2): 20 Punkte
(ZR 3) Referenzen für Neubauten
Gewertet wird max. 2 Referenz mit jeweils 5 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 3): 10 Punkte
(ZR 4) Referenzen für die Anwendung der Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP)
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 15 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 4): 30 Punkte
(ZR 5) Referenzen für Projekte, welche in 2021 abgeschlossen wurden und die die Mindestkriterien erfüllen
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 5): 10 Punkte
(ZR 6) Referenzen für Zertifizierungsstandard "Gold"
Gewertet wird max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Zusatzpunkten.
Max. Wertung zu (ZR 6): 10 Punkte
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 210 Punkten erreicht werden.