Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die von den Bewerbern gemachten Angaben werden folgendermaßen bewertet:
- Auswahlkriterium Gesamtumsatz mit max. 10 Punkten
Hier werden die von den Bewerbern genannten Gesamtumsätze für die Jahre 2019, 2020 und 2021 addiert.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
- Auswahlkriterium beschäftigte Arbeitskräfte mit max. 8 Punkten
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Facharbeiter bzw. Architekten / Ingenieure /Bauleiter im Jahre 2021 in der Firma tätig waren.
Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden gewertet.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
- Auswahlkriterium verantwortliche Personen mit max. 2 Punkt
Hier wird gewertet, wie viele Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten insgesamt die verantwortliche Person aufweist.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
- Auswahlkriterium Referenzen Objektplanung mit max. 35 Punkten
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt - je nach erbrachter Leistung - in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
- Auswahlkriterium Referenzen gebäudetechnische Planung mit max. 15 Punkten
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt - je nach erbrachter Leistung - in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
- Auswahlkriterium Referenzen Bauleistungen mit max. 30 Punkten.
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für Neubauten.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt - je nach erbrachter Leistung - in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
Die genaue Bewertung erfolgt nach den o.g. Angaben und ist im Detail der Auswertemethodik Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix (s.o.). Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber, die weniger als 50 Punkte gemäß der Bewertungsmatrix (Teilnahmewettbewerb, siehe Beschaffungsunterlagen) erreicht haben, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Unterlagen und Formulare des Teilnahmewettbewerbes sowie die Kriterien und Auswertemethodik sind unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.