HINWEIS:
Aufgrund der technischen Gegebenheiten der Vergabeplattform werden systemseitig unzutreffende
automatisierte Einträge insbesondere in dem Bereich "Auftraggeber" (DB Cargo AG) vorgenommen.
ZUR KLARSTELLUNG:
Ungeachtet solcher unzutreffender Einträge gilt für dieses Verfahren: Auftraggeber ist die DB Cargo AG.
Es gelten im Übrigen die Vorgaben aus den Bewerbungsbedingungen. Für den Teilnahmewettbewerb gelten
die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und
Nachweise sind vom Bewerber ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG (http://
www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. Die in Ziffer IV. 2.2 aufgeführte Frist für den Eingang
der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung
des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber
berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. §
142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm ggf. zustehenden Ausschlussermessens.
Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern,
berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags
erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn
AG. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe
von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie
nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes:
Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn
AG, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und
Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen
Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als
Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen
zu begrenzen. Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen
sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des
Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung
gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser
Bekanntmachung:
„Anhang B4 - BR189_Vertraulichkeitserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift
zu versehen (z.B. PDF) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen
wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren
aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.