Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in
der EU-Bekanntmachung und im Teilnahmeantrag benannten
Mindestkriterien und geforderten Unterlagen (vgl. Anlage 02).
Der Auftraggeber behält sich vor fehlende oder unklare
Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzu-
klären. Eine Pflicht hierzu besteht indes nicht.
Sollten mehr als die in der EU-Bekanntmachung vorgesehenen
Büros (max. 3 – 8) ihre Eignung für das Verhandlungs-
verfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der
eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß
der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl.
Anlage 03) und den Erläuterungen im Formblatt Nr. 06 des
Teilnahmeantrags (vgl. Anlage 02). Die erforderlichen Anga-
ben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den
Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben.
Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den
Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs erstellt. Die Bewerber,
welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden,
erhalten diesbezüglich – nach erfolgter Auswertung – umge-
hend eine Mitteilung.
Auf die mögliche Bildung und Beteiligung von Bewerberge-
meinschaften am Verfahren wird explizit hingewiesen. Bewer-
bergemeinschaften werden – sofern möglich und wertungs-
technisch sinnvoll – in Summe gewertet.
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch zwecks Auswahl
der Bieter für das Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen – durch die Bildung eines
arithmetischen Mittelwertes je Leistungsbild berücksichtigt. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl
an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Die beilie-
gende Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vergleichbare
Leistungen gewertet, die bis zu fünf Jahre, gerechnet von der Frist zur Einreichung der Teilnahmean-
träge zurückliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die Leistungen der Objektplanung und der Tech-
nischen Ausrüstung ein gemeinsames Referenzprojekt angegeben werden kann. Dies ist je-
doch nicht zwingend erforderlich. Die Referenzen können auch nach Leistungsbereichen ge-
trennt in verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Leistungserbringung der zur Wertung eingereichten Referenzprojekte muss abgeschlossen sein
oder es muss nachgewiesen werden können, dass die Leistung bis zum Vertragsschluss erbracht wird.
Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können bis zu der Leistungsphase gewertet werden, die
gem. Formblatt 06.1 abgeschlossen ist.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind in die entsprechenden Formblätter einzutragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft
beim angegebenen Auftraggeber auf Plausibilität zu überprüfen.
Wertung:
Vergleichbare Referenzen
1. Referenz in dem Bereich "Objektplanung Gebäude":
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 25 Punkte
Art der Leistung: 20 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Objektplanung Gebäude: 69 Punkte
1. Referenz in dem Bereich "Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)" :
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 10 Punkte
Art der Leistung: 12 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Anlagengruppen: 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)": 52 Punkte
1. Referenz in dem Bereich "Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)":
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 10 Punkte
Art der Leistung: 12 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Anlagengruppen: 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)": 52 Punkte
Gesamtsumme: 173 Punkte